Beteiligungsanzeige (disclosure of participation)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Ein Finanzinstitut muss in Deutschland gemäss § 24, Abs. 1a, . 1 KWG seine mittelbaren Beteiligungen an anderen Unternehmen den Aufsichtsbehörden anzeigen. Siehe Fusionsanzeige. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 110 f. (Erläuterung des Begriffes "qualifizierte Beteiligung").
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