Beteiligungsanzeige, Finanzinstitut

Beteiligungsanzeige (disclosure of participation)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Ein Finanzinstitut muss in Deutschland gemäss § 24, Abs

Ein Finanzinstitut muss in Deutschland gemäss § 24, Abs. 1a, . 1 KWG seine mittelbaren Beteiligungen an anderen Unternehmen den Aufsichtsbehörden anzeigen. Siehe Fusionsanzeige. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 110 f. (Erläuterung des Begriffes "qualifizierte Beteiligung").

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329802 |