Aufsichtsrats-Aktien, Bestimmung

Aufsichtsrats-Aktien (supervisory board shares)

15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de

Bestimmung in der Satzung einer Aktiengesellschaft, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates (CH: Verwaltungsrates) eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft besitzen müssen.

Bestimmung in der Satzung einer Aktiengesellschaft, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates (CH: Verwaltungsrates) eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft besitzen müssen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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