Berichterstattung, Aufsicht

Berichterstattung an die Aufsicht (supervisory reporting)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Pflicht der Institute, der Aufsichtsbehörde die vorgeschriebenen Informationen pünktlich und vollständig zu übermitteln

Pflicht der Institute, der Aufsichtsbehörde die vorgeschriebenen Informationen pünktlich und vollständig zu übermitteln. Siehe Berichtsschwelle, Public Disclosure. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 53 (Anforderungen an die Berichterstattung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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