Barzahlungsklausel, Karten

Barzahlungsklausel (cash payment clause)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert, seitens der Karten ausgebenden Bank das vertraglich festgelegte Verbot für Barzahler Nachlässe als Alternative zur Zahlung mit der Geldkarte zu gewähren oder Gebühren im Falle der Zahlung mit der Geldkarte zu berechnen (Preisaufschlagsverbot; no surcharge rule)

Wenn nicht anders definiert, seitens der Karten ausgebenden Bank das vertraglich festgelegte Verbot für Barzahler Nachlässe als Alternative zur Zahlung mit der Geldkarte zu gewähren oder Gebühren im Falle der Zahlung mit der Geldkarte zu berechnen (Preisaufschlagsverbot; no surcharge rule). Trotz vereinbarter Konventionalstrafen wird die Barzahlungsklausel im Sinne von vor allem bei sehr hohen Transaktionen häufig nicht eingehalten. Siehe Disagio.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329705 |