Bardevisen, Ausländische

Bardevisen (foreign cash)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Ausländische Zahlungsmittel in Form von Münzen und Papiergeld (jedoch nicht auch irgendwelche Forderungen; also auch keine Sichtguthaben bei Banken, Schecks, Überweisungen und Wechsel) im Besitz einer heimischen Wirtschaftseinheit

Ausländische Zahlungsmittel in Form von Münzen und Papiergeld (jedoch nicht auch irgendwelche Forderungen; also auch keine Sichtguthaben bei Banken, Schecks, Überweisungen und Wechsel) im Besitz einer heimischen Wirtschaftseinheit. -Ende 2007 war der Besitz von Bardevisen in 86 Ländern der Welt verboten. Siehe Devisenvergehen, Devisen-Zwangswirtschaft.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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