Bardevisen (foreign cash)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Ausländische Zahlungsmittel in Form von Münzen und Papiergeld (jedoch nicht auch irgendwelche Forderungen; also auch keine Sichtguthaben bei Banken, Schecks, Überweisungen und Wechsel) im Besitz einer heimischen Wirtschaftseinheit. -Ende 2007 war der Besitz von Bardevisen in 86 Ländern der Welt verboten. Siehe Devisenvergehen, Devisen-Zwangswirtschaft.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16329688 |
