Barattgeschäft, Tauschgeschäft

Barat(t)geschäft (barter, countertrade)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Tauschgeschäft, bei dem (grundsätzlich ohne Dazwischenschaltung von Geld) Ware gegen Ware bzw

Tauschgeschäft, bei dem (grundsätzlich ohne Dazwischenschaltung von Geld) Ware gegen Ware bzw. auch Wertpapier gegen Wertpapier übertragen wird. Siehe Geldabschaffung, Geldfunktionen, sekundäre, Kompensation, Tausch-Gutschein, Zigarettenwährung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | boersenlexikon | 16329684 |