Bankfusionen, Zusammenschlüsse

Bankfusionen (bank mergers)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Zusammenschlüsse von Banken bedürfen immer auch der Zustimmung der Aufsichtsbehörden

Zusammenschlüsse von Banken bedürfen immer auch der Zustimmung der Aufsichtsbehörden. Diese prüfen besonders die Vereinbarkeit der Organisationsgefüge und der IT-Systemlandschaften, um eine durch die Fusion mögliche Risikoanhäufung zu begrenzen. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Fusionen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Erfolg nicht nur Grösse ist, und dass viele der durch die Fusion angepeilten Ziele (Synergieeffekte, Kostensenkungen, Markterweiterung im Inland oder Ausland) bei weitem verfehlt wurden. Siehe Agglomerations-Effekt, Allianzen, grenzüberschreitende, Auslandsbank-Filiale, Bankbetriebsgrösse, optimale, Bankgrösse, Bestreitbarkeit, Gibrat-Regel, Gigabank, Grössenvertrauen, Konsolidierung, Korrespondenzbank- Beziehung, Megamanie, Octopus, Penrose-Theorem, Subsidiaritätsprinzip, Transaktionsbonus, Übernahme-Angebot. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 85 ff. (Konzentrationsprozess im Eurogebiet).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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