BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bonus, Zugabe

Bonus (bonus; extra dividend)

Allgemein gesagt von einer Zugabe, Dreingabe, Sondervergütung, die als Gutschrift von einem Vertragspartner (Unternehmen: hier etwa Rabatt, Versicherung: hier etwa bei Nachweis regelmässiger Zahnarztbesuche) oder vom Staat (hier etwa ein Zuschuss an Betriebe, die Jugendlichen mit schlechten Schulnoten einen Ausbildungsplatz gewähren, im Jargon "Deppen-Prämie" genannt) geleistet wird. Eine ausserordentliche Dividende, die eine Aktiengesellschaft ausschüttet ("melon"). Zusätzlich zum normalen Salär den Kaderleuten eines Unternehmens (einer Bank) gewährte Zahlung; ursprünglich eine Gewinn-Ausschüttung, heute oft unabhängig vom Gewinn bezahlt. So fuhr die Union Bank of Switzerland (UBS: grösste, weltweit tätige Bank der Schweiz) im Zuge der Subprime-Krise 6,8 Mrd Euro Verlust ein. Dennoch erhielten die Kaderleute hohe Boni ausbezahlt. Siehe Bonifikation, Prämie, Schlafgeld, Vergütung, Verlustübernahme, persönliche.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen