BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Börsenrat, Deutschland

Börsenrat (stock exchange council)

In Deutschland Gremium mit höchstens 24 Personen an einer lokalen Börse mit der Aufgabe, den ordnungsgemässen Ablauf der Geschäfte sicherzustellen und die Börsengeschäftsführung zu überwachen; vgl. § 9 BörsG. Siehe Börsenordnung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen