BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bilanzregel, Interesse

Bilanzregel, goldene (golden rule of balance sheet)

Im Interesse der Erhaltung der Zahlungsbereitschaft geltender Grundsatz der Fristengleichheit. Daraus folgt die Forderung, das Umlaufvermögen durch kurzfristiges Kapital und das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital zu finanzieren. Siehe Bankregel, goldene, Fälligkeitsgliederung, Matching, Rollover-Risiko.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen