BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Bilanz-Kosmetik, Irreführung

Bilanz-Kosmetik (window dressing)

Die Irreführung der Öffentlichkeit durch nicht den Tatsachen entsprechenden Angaben in der Bilanz, in der Regel mit dem Ziel der Schönfärberei. Für Banken von den Aufsichtsbehörden durch sehr eingehende Vorschriften für die Rechnungslegung und Bilanzierung fast unmöglich gemacht. Siehe Angaben, verschleierte, Ausserbilanzgeschäft, Börsenbetrug, Corporate Governance, Enforcement, Informations-Überladung, Stetigkeit, Substance-over-Form-Grundsatz, Verlusttarnung, Verständlichkeit. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 93 ff.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen