BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Berufgeld, Früher

Berufgeld (bellman's fee; benns publishing fee)

Früher eine Zahlung für das öffentliche Ausrufen privater Kundmachungen in einer Gemeinde durch den amtlichen Ausrufer; auch Geschreigeld genannt -Die Bekanntgaben von Gewerbetreibenden (Ladenbesitzer, fahrende Händler) wurden oftmals dem behördlich auszurufenden Inhalt angehängt, weil dies die Aufmerksamkeit der Hörer steigerte. Frühere Gebühr für die Eintragung und Verkündigung eines Aufgebots zur Eheschliessung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen