BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Befreiungsgeld, Bargeld-

Befreiungsgeld (emancipation fee)

Wenn nicht anders definiert, jede der in Bargeld- Zahlung ungewandelten ehemaligen Fronverpflichtungen (soccage duties; Fron = der Herr) gegenüber der mittelbaren und unmittelbaren Herrschaft, beispielsweise für die Verbindlichkeit, bei der Jagd zum Treiben zu erscheinen (Jagdbefreiungsgeld) oder für die Pflege der zur Vertilgung von Ratten und Mäusen gehaltenen Katzen aufkommen zu müssen (Katzengeld). Siehe Dispensationsgeld, Ehrenfahrtgeld, Frongeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen