BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Beaufsichtigung, Aufsichtsbehörde

Beaufsichtigung, indirekte (indirect supervision)

Eine Aufsichtsbehörde überwacht bestimmte, gesetzlich nicht ihrer Kontrolle unterliegende Geschäfte auf dem (globalen) Finanzmarkt dadurch, dass sie entsprechende Transaktionen der ihrer Aufsicht unterstehenden Institute regelt. -Zum Beispiel verlangen viele Aufsichtsbehörden für Aktivitäten der von ihnen überwachten Banken in Offshore-Finanzplätzen ganz besondere, abschreckend wirkende Unterlegung oder andere einschränkende Bedingungen. Entsprechende Geschäfte der heimischen Banken werden auf diese Weise unrentabel und deshalb unterlassen. Indirekt können Offshore-Finanzplätze so teilweise ausgetrocknet werden, zumal dann, wenn die Aufsichtsbehörden international eng zusammenarbeiten. -Ein weiteres Beispiel sind von Banken an Hedge-Fonds gewährte Darlehn. Indem hier besondere aufsichtsrechtliche Vorschriften erlassen werden, lässt sich der Zufluss von Kapital an Hedge- Fonds aus dem Bankensektor kanalisieren. Siehe Forum für Finanzmarktstabilität, Financial Action Task Force on Money Laundering, Groupe de Contact, High risk countries. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 32, S. 43 (Übersicht der verschiedenen Gremien).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen