BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Beanstandungen, Gelegentlich

Beanstandungen, aufsichtliche (prudential complaints)

Gelegentlich einer (Sonder) Prüfung durch die Aufsichtsbehörde oder auf anderen Wegen (vor allem auch Hinweise von Kunden und Konkurrenten) festgestellte Mängel in allen Geschäftsfelder von Instituten. Siehe Abberufungs-Verfügung, Beschwerdestelle. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Übersicht der Beanstandungen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen