BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Barzahlungsklausel, Karten

Barzahlungsklausel (cash payment clause)

Wenn nicht anders definiert, seitens der Karten ausgebenden Bank das vertraglich festgelegte Verbot für Barzahler Nachlässe als Alternative zur Zahlung mit der Geldkarte zu gewähren oder Gebühren im Falle der Zahlung mit der Geldkarte zu berechnen (Preisaufschlagsverbot; no surcharge rule). Trotz vereinbarter Konventionalstrafen wird die Barzahlungsklausel im Sinne von vor allem bei sehr hohen Transaktionen häufig nicht eingehalten. Siehe Disagio.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen