Ausschuss, Europäischen

Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Im Juni 2001 gegründetes Gremium der EU (Sitz: Paris) mit dem Zweck, die Europäische Kommission in wertpapieraufsichtlichen Fragen zu beraten und die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationales Recht zu befördern

Im Juni 2001 gegründetes Gremium der EU (Sitz: Paris) mit dem Zweck, die Europäische Kommission in wertpapieraufsichtlichen Fragen zu beraten und die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationales Recht zu befördern. Mitglieder sind Vertreter nationaler Wertpapier-Aufsichtsbehörden. Siehe Enforcement. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 71, Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 45 f., Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 45, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 51 f. (hier auch Beschreibung der einzelnen Arbeitsgruppen und deren Tätigkeit), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 58 f. (Durchsetzung weltweit einheitlicher Standards zur Rechnungslegung; Datenbank zum Enforcement), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 30 f. (neue Entscheidungsregeln; Mediationsverfahren) sowie den jeweiligen Jahresberichten der BaFin. Ausschuss für Bankenaufsicht des ESZB: Manchmal gebrauchte deutsche Bezeichnung für das Banking Supervision Committee, BSC.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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