Aufzeichnungspflicht (record requirement)
Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)
In Deutschland sind Banken verpflichtet, über Wertapiergeschäfte mit ihren Kunden Niederschriften anzufertigen und der Aufsichtsbehörde jederzeit zugänglich zu machen. Siehe Dossierpflicht, Falschberatung. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 13.
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