Aufwandsentschädigung, Zahlung

Aufwandsentschädigung (expense allowance)

15.04.2008 - 00:20:39

Aufwandsentschädigung (expense allowance). Zahlung von Geld zur Begleichung der Ausgaben, die für die Erbringung einer bestimmten Leistung (im besonderen durch einen [öffentlichen] Amtsträger) notwendig sind

Zahlung von Geld zur Begleichung der Ausgaben, die für die Erbringung einer bestimmten Leistung (im besonderen durch einen [öffentlichen] Amtsträger) notwendig sind. Siehe Gerichtsgeld, Justitiengeld, Schöffengeld, Sitzgeld, Umzugsgeld Vergütung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

@ ad-hoc-news.de