Zweigstelle, Aufsichtsrechtlich

Zweigstelle (branch)

Veröffentlicht: 15.04.2008 um 00:20 Uhr, Redaktion AD HOC NEWS, Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller (Chefredaktion)

Aufsichtsrechtlich definiert als eine Betriebseinheit, die einen rechtlich unselbständigen Teil eines Kreditinstituts bildet und unmittelbar sämtliche Geschäfte oder einen Teil der Geschäfte betreibt, die mit der Tätigkeit eines Kreditinstituts verbunden sind.

Aufsichtsrechtlich definiert als eine Betriebseinheit, die einen rechtlich unselbständigen Teil eines Kreditinstituts bildet und unmittelbar sämtliche Geschäfte oder einen Teil der Geschäfte betreibt, die mit der Tätigkeit eines Kreditinstituts verbunden sind.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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