Aufsichtsrechtlich definiert als das Risiko, dass sich der Betrag einer angekauften Forderung durch bare oder unbare Ansprüche des Forderungs-Schuldners vermindert.
Aufsichtsrechtlich definiert als das Risiko, dass sich der Betrag einer angekauften Forderung durch bare oder unbare Ansprüche des Forderungs-Schuldners vermindert.