Aufsichtsrats-Aktien, Bestimmung

Aufsichtsrats-Aktien (supervisory board shares)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bestimmung in der Satzung einer Aktiengesellschaft, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates (CH: Verwaltungsrates) eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft besitzen müssen.

Bestimmung in der Satzung einer Aktiengesellschaft, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates (CH: Verwaltungsrates) eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft besitzen müssen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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