Aufsichts-Harmonisierung, europäische (European supervision harmonisation)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Einheitliche Regelungen in Bezug auf die Aufsichtsbehörden in allen EU-Staaten. In erster Linie sollte festgelegt werden, dass die Aufsicht frei von Eingriffen durch Politik und Wirtschaft handeln kann. Ausserdem sollte die finanzielle und personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörde sowie der Rechtsrahmen, innert dessen sie handelt, der wichtigen Aufgabe entsprechend sein. Siehe Aufsicht, Aufsicht, europäische. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 53 (bezügliche Forderungen der CEIOPS).
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