Aufklärungspflicht (information requirements, suitability check[ing])
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Banken in Deutschland sind verpflichtet, vor dem Kauf von Finanztermingeschäften den Anleger über die damit verbundenen Risiken aufzuklären und eine Unterschrift unter ein entsprechendes Dokument zu verlangen. Rechtsgrundlage ist § 37d WpHG. Siehe Anleger-Informationspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Informationspflicht, Kapitalanlage- Mustervertrag, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte.
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