Anteilsrecht, Anspruch

Anteilsrecht (share right)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Allgemein ein Anspruch auf einen Bruchteil an einem Vermögenswert

Allgemein ein Anspruch auf einen Bruchteil an einem Vermögenswert. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein Passivposten, nämlich von inländischen Unternehmen begebene Papiere, die von Ausländern gehalten werden. Siehe Aktie, Wertpapier. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 34f. (Anteilsrechte als Posten in der Vermögensrechnung).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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