Anteilschein (share)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Aktie als dem Besitztitel über einen bestimmten Nennbetrag am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Wertpapierurkunde über die Mitteilhabe am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, in der Praxis oft auch Investmentanteil oder Investmentzertifikat (fund share; vor allem bei Publikumsfonds) genannt. Andere Bezeichnung für Zwischenschein. Siehe Anteilsrecht, Investmentanteil, Namensanteil.
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