Amtsprüfung (official audit)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Möglichkeit einer Aufsichtsbehörde, bei Verdachtsfällen die Kontrolle der Rechnungslegung einer Bank durch beamtete Wirtschaftsprüfer anzuordnen, die möglichst auch der Aufsichtsbehörde beigeordnet sind. In vielen Staaten üblich, in Deutschland nicht möglich, da es beamtete Wirtschaftsprüfer (noch) nicht gibt.
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