Adverse Selection (so auch meistens im Deutschen gesagt häufig)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Allgemein eine Sachlage, in der ein Vertragspartner (etwa: Versicherungsnehmer) gegenüber einem anderen (der Versicherung) einen Informationsvorteil in Bezug auf die besonderen kontraktlichen Umstände, und hier vor allem hinsichtlich der mit dem bezüglichen Vertrag verbundenen Risiken, besitzt. Siehe Negativauslese.
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