Adverse, Selection

Adverse Selection (so auch meistens im Deutschen gesagt häufig)

15.04.2008 - 00:20:39

Adverse Selection (so auch meistens im Deutschen gesagt häufig). Allgemein eine Sachlage, in der ein Vertragspartner (etwa: Versicherungsnehmer) gegenüber einem anderen (der Versicherung) einen Informationsvorteil in Bezug auf die besonderen kontraktlichen Umstände, und hier vor allem hinsichtlich der mit dem bezüglichen Vertrag verbundenen Risiken, besitzt

Allgemein eine Sachlage, in der ein Vertragspartner (etwa: Versicherungsnehmer) gegenüber einem anderen (der Versicherung) einen Informationsvorteil in Bezug auf die besonderen kontraktlichen Umstände, und hier vor allem hinsichtlich der mit dem bezüglichen Vertrag verbundenen Risiken, besitzt. Siehe Negativauslese.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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