Abschlussvermittlung (contract brokerage)
15.04.2008 - 00:20:39 | ad-hoc-news.de
Die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 32 KWG. Siehe Agent, gebundener, Nominee.
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