BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aktiva, Regelfall

Aktiva (assets)

Alle im Regelfall auf der linken Seite der Bilanz eines Unternehmens stehende Posten; sie geben Auskunft über die Mittelverwendung des Kapitals, das im Unternehmen investiert ist. Ihr Gegenstück bilden die Passiva, die auf der rechten Seite der Bilanz ausgewiesen werden und die Mittelherkunft nachweisen. Siehe Kapital, Vermögenswerte.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen