Zusammenfassende Meldung: Ultimative Abgabefrist endet heute
29.12.2025 - 00:43:12Am 29. Dezember endet die Frist für die Zusammenfassende Meldung beim BZSt. Bei Versäumnis drohen Bußgelder, während für 2026 neue Regeln in der Gastronomie und Bildung anstehen.
Für Unternehmen mit EU-Geschäften läuft heute, am 29. Dezember, die letzte Frist ab. Die Zusammenfassende Meldung für November 2025 muss noch vor Mitternacht beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden, um Strafen zu vermeiden.
Warum der „Super-Stichtag“ auf einen Montag fällt
Eigentlich wäre die Meldung bereits am 25. Dezember fällig gewesen. Doch das deutsche Steuerrecht kennt eine automatische Verlängerung, wenn der Termin auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt. Durch die Kombination aus Weihnachtsfeiertagen und Wochenende hat sich daraus eine ungewöhnlich lange Galgenfrist entwickelt: Vom 25. bis zum 28. Dezember waren alle Tage entweder Feiertag oder Wochenende. Der nächste Werktag ist heute – und damit der absolute Endpunkt.
Steuerberater warnen vor Nachlässigkeit in der besinnlichen Zeit „zwischen den Jahren“. Die Gefahr, den verschobenen Termin zu übersehen, ist hoch.
Technische Tücken und drohende Strafzahlungen
Die Übermittlung muss elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP) erfolgen. Zwar gibt es keine konkreten Störungsmeldungen für die ZM-Schnittstelle. Doch erst in der vergangenen Woche berichteten Unternehmen über Probleme bei anderen Datenströmen des BZSt. Ein Grund mehr, die Meldung nicht auf die letzte Minute zu schieben, um Serverüberlastungen zu umgehen.
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Wer die Frist verpasst oder falsche Daten liefert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder können bis zu 5.000 Euro betragen. In der Praxis fallen sie für erste Verstöße meist niedriger aus. Bei wiederholten Verfehlungen droht jedoch eine genaue Prüfung der gesamten Umsatzsteuer-Compliance des Unternehmens.
Blick auf 2026: Neue Regeln für Gastronomie und Bildung
Während die November-Meldung abgeschlossen wird, zeichnen sich für das kommende Jahr bereits wesentliche Änderungen ab. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in den letzten Tagen wichtige Klarstellungen veröffentlicht.
Comeback des ermäßigten Steuersatzes für Gastronomen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Getränke werden voraussichtlich beim regulären Satz von 19 Prozent bleiben. Diese Rückkehr wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, das der Bundesrat am 19. Dezember gebilligt hat.
Zur Erleichterung der Verwaltung gelten wieder Vereinfachungsregeln: Bei Pauschalangeboten wie Buffets dürfen Gastronomen pauschal 70 Prozent der Leistung dem ermäßigten Satz für Speisen zuordnen.
Übergangsfrist für Bildungsdienstleistungen
Ebenfalls am 22. Dezember veröffentlichte das BMF eine Übergangsregelung für die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Die neuen, strengeren Kriterien, welche Kurse befreit sind, sorgen seit Monaten für Verunsicherung. Die nun gewährte Übergangsfrist gilt bis Ende 2027 und gibt Anbietern mehr Zeit zur Anpassung.
Zudem sollten Unternehmen ihre Stammdaten überprüfen. Die Anforderungen an die strukturierte elektronische Rechnung werden 2026 auch für kleinere Betriebe strenger. Gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind für die fehlerfreie ZM-Abgabe entscheidend und eine häufige Fehlerquelle.
Das ist heute zu tun
Für Finanzabteilungen und Steuerberater lautet der Aktionsplan für den Rest des Tages:
1. Daten prüfen: Alle innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen für November erfassen.
2. USt-IDs validieren: Die Nummern der EU-Geschäftspartner auf Gültigkeit kontrollieren.
3. Sofort übermitteln: Nicht bis Mitternacht warten.
4. Protokoll sichern: Den Übermittlungsbeleg sofort archivieren – er ist der einzige Nachweis für die fristgerechte Abgabe.
Nach heute Abend richtet sich der Fokus auf die letzten Jahreserklärungen und die Vorbereitung auf die neuen Regeln, die zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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