Zoll warnt Importeure: Neue Regeln für Waren aus Israel
15.01.2026 - 23:35:11Die deutsche Zollverwaltung verschärft die Kontrollen für Importe aus Israel. Grund sind aktualisierte EU-Vorgaben, die präzise definieren, für welche Herkunftsorte keine Zollvorteile gelten. Unternehmen müssen ihre Lieferketten jetzt genau prüfen, um teure Nachforderungen zu vermeiden.
Aktualisierte Negativliste veröffentlicht
Die Generalzolldirektion hat am Mittwoch eine entsprechende Fachmeldung veröffentlicht. Sie verweist auf zwei zentrale Dokumente: eine aktualisierte EU-Liste der nicht präferenzbegünstigten Orte vom Oktober 2025 und ein überarbeitetes deutsches Merkblatt für Präferenznachweise aus Israel vom Dezember 2025. Diese Aktualisierungen sind keine politische Kursänderung, sondern eine technische Präzisierung der bestehenden Regeln. Ihr Ziel ist es, für alle Beteiligten mehr Rechtsklarheit zu schaffen.
Hintergrund ist das EU-Israel Assoziierungsabkommen. Es gewährt vielen israelischen Waren zollfreien oder -ermäßigten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Diese Vorteile gelten jedoch ausdrücklich nicht für Produkte aus Gebieten, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen. Dazu zählen israelische Siedlungen im Westjordanland, in Ost-Jerusalem, im Gazastreifen und auf den Golanhöhen.
Konkrete Pflichten für deutsche Unternehmen
Für Importeure bedeutet das: Die Sorgfaltspflicht wird verschärft. Sie müssen bei jedem Präferenznachweis – wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 – genau prüfen, ob der angegebene Produktionsort und die siebenstellige Postleitzahl auf der aktuellen EU-Negativliste stehen.
Fehlerhafte Warenverkehrsbescheinigungen können teuer werden. Gerade bei Präferenznachweisen wie der EUR.1 sind schon formale Fehler und falsche Ortsangaben Anlass für Nachforderungen und Zölle. Unser kostenloser Praxis‑Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die EUR.1 korrekt ausfüllen und typische Stolperfallen (inkl. PLZ‑Prüfung und Code‑Hinweisen) vermeiden. Mit Checklisten und Musterformularen für Ihre Zollanmeldung sichern Sie sich gegen Nachforderungen ab. Jetzt EUR.1-Ausfüllhilfe herunterladen
Ist das der Fall, dürfen für die Ware keine Zollvorteile in Anspruch genommen werden. Es müssen die vollen Drittlandszölle entrichtet werden. Seit Mai 2023 kommt eine formale Pflicht hinzu: In der Zollanmeldung muss mit dem Code Y864 bestätigt werden, dass die Herstellung nicht an einem gelisteten Ort stattfand.
Hohe finanzielle Risiken bei Fehlern
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist wirtschaftlich entscheidend. Wird eine Zollpräferenz fälschlicherweise beansprucht, kann die Zollverwaltung die entgangenen Abgaben für mehrere Jahre rückwirkend nacherheben – plus Zinsen. Solche Nachforderungen können schnell existenzbedrohende Summen erreichen.
Die regelmäßige Aktualisierung der Liste ist ein etablierter Prozess. Sie spiegelt die langjährige EU-Position wider, zwischen Israel im engeren Sinne und den besetzten Gebieten zu unterscheiden. Für die Wirtschaft bedeutet dies eine dauerhafte Aufgabe: Die Compliance-Systeme müssen stets auf dem neuesten Stand sein.
Proaktive Überwachung ist unerlässlich
Unternehmen mit Israel-Importen wird geraten, die Veröffentlichungen der EU-Generaldirektion Steuern und Zollunion und der nationalen Zollbehörden aktiv zu verfolgen. Die Etablierung eines robusten Kontrollsystems für Ursprungsnachweise ist kein Projekt, sondern eine Daueraufgabe im internationalen Handel.
Nur durch enge Kommunikation mit den Lieferanten und eine lückenlose Dokumentenprüfung lassen sich die Vorteile des Handelsabkommens rechtssicher nutzen und kostspielige Fehler vermeiden. Der deutsche Zoll signalisiert mit seiner aktuellen Warnung deutlich: Die Toleranz für Unwissenheit schwindet.
PS: Sie wollen finanzielle Risiken bei Israel-Importen ausschließen? Die gratis EUR.1‑Ausfüllhilfe liefert praktische Muster, Feld‑für‑Feld‑Anleitungen und Checklisten, mit denen Zollnachforderungen durch fehlerhafte Präferenznachweise vermeidbar sind. Sie erfahren außerdem, wie Sie den Code Y864 korrekt verwenden und welche Nachweisdokumente Sie von Ihren Lieferanten einfordern sollten. Ideal für Zollabteilungen, Einkäufer und Compliance‑Teams, die Lieferketten rechtssicher dokumentieren müssen. EUR.1-Muster und Leitfaden kostenlos anfordern


