Zoll-Reform, Deutschland

Zoll-Reform: Deutschland verschärft massiv Kampf gegen Schwarzarbeit

10.12.2025 - 00:54:12

Das neue Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung erweitert die Befugnisse des Zolls ab 2026 massiv. Datenfusion, Zugriff ohne Richter und neue Straftatbestände treffen besonders Logistik und Plattformdienste.

Der deutsche Zoll erhält beispiellose Vollmachten: Digitale Rasterfahndung statt Stichproben, Zugriff ohne Richterbeschluss und neue Straftatbestände. Die Wirtschaft bereitet sich auf ein neues Zeitalter der Kontrolle vor.

Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung” steht Deutschland vor einem fundamentalen Wandel in der Arbeitsmarktaufsicht. Nach der Verabschiedung im Bundestag am 13. November entscheidet der Bundesrat am 19. Dezember endgültig über das Gesetz. Steuerberater und Rechtsexperten warnen diese Woche eindringlich: Ab 2026 beginnt eine neue Ära datengetriebener Kontrollen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls erhält durch die Reform Befugnisse, die das bisherige System zufälliger Stichproben obsolet machen. Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

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Das Ende der Zufallskontrolle

Herzstück der Reform ist eine „Zentralstelle”, die systematisch Daten von Finanzämtern, Sozialversicherungen und anderen Behörden zusammenführt. Automatisierte Systeme durchforsten diese Datenberge nach Auffälligkeiten – lange bevor ein Prüfer überhaupt vor Ort erscheint.

„Der Fokus verschiebt sich weg von reinen Zufallsprüfungen hin zu risikoorientierten Einsätzen”, warnte die ETL-Gruppe, eine führende europäische Steuerberatung, gestern in einer Analyse. Unternehmen mit konsistenten Daten geraten seltener ins Visier, während Unstimmigkeiten automatisch Prüfungen auslösen.

Für pflichtbewusste Betriebe klingt das nach weniger Störungen. Doch wer Datenlücken aufweist, muss mit gezielten und möglicherweise aggressiven Kontrollen rechnen. Das Bundesfinanzministerium bezeichnet diese digitale Aufrüstung als unverzichtbar für Staatseinnahmen und fairen Wettbewerb.

Durchsuchung ohne Richter

Die Reform erweitert nicht nur digitale Möglichkeiten, sondern auch physische Zugriffsbefugnisse dramatisch. FKS-Ermittler dürfen künftig Geschäftsräume betreten und Dokumente prüfen – ohne vorherige richterliche Genehmigung, sofern Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit oder illegale Beschäftigung vorliegen.

Diese Änderung beseitigt einen jahrelangen Engpass, bei dem Ermittler oft Gerichtsbeschlüsse brauchten, was Verfahren verzögerte. Nun können sie sofort vor Ort tätig werden. Experten der Kanzlei Kleeberg bestätigten diese Woche: Das beschleunigt Kontrollen erheblich.

Zusätzlich schafft das Gesetz einen neuen Straftatbestand: die Erstellung von Schein- oder Abdeckrechnungen. Diese gefälschten Dokumente dienen oft dazu, illegale Bargeldfonds für Schwarzarbeiter zu generieren. Künftig macht sich schon strafbar, wer solche Rechnungen ausstellt – nicht erst, wer die Arbeitskraft nutzt.

Logistikbranche im Fokus

Besonders brisant: Die Reform aktualisiert die Liste der Branchen mit Sofortmeldepflicht. Arbeitgeber müssen hier Beschäftigte vor Arbeitsbeginn anmelden.

Ab 2026 trifft es die Logistikbranche härter. Plattformbasierte Lieferdienste – Fahrradkuriere, Essens-Apps – fallen nun explizit unter die Logistik-Definition. Damit schließt der Gesetzgeber eine Lücke, die Gig-Economy-Plattformen bisher geschickt nutzten, um Sozialversicherungspflichten zu umgehen.

Umgekehrt gibt es Entlastung für traditionelle Gewerke. Forstwirtschaft und klassisches Fleischerhandwerk fallen aus dem Hochrisiko-Katalog. Die allgemeinen Compliance-Pflichten bleiben allerdings bestehen.

Kontext: Zoll 2030 und europäischer Trend

Die Reform fügt sich in die umfassende „Zoll 2030″-Strategie ein. Armin Rolfink, seit Ende 2024 Präsident der Generalzolldirektion, soll die Behörde zum „Partner der Wirtschaft” entwickeln – bei gleichzeitiger Verschärfung der Finanzstrafverfolgung.

Deutschland folgt damit einem europäischen Trend: Behördendaten werden vernetzt, um Steuerbetrug zu bekämpfen. Die Verknüpfung von Steuer- und Sozialversicherungsdaten schließt Informationslücken, die Schattenwirtschaftler jahrelang ausnutzten.

„Recht muss durchgesetzt werden”, betonte das Bundesfinanzministerium. „Wir verschärfen unsere Haltung gegen jene, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.”

Für Unternehmen bedeutet das: Makellose Datenhygiene wird überlebenswichtig. Die Aufbewahrungsfrist für Belege bei Banken und Versicherungen wird dauerhaft auf zehn Jahre verlängert. Prüfer verfügen künftig über längere und detailliertere Papierberge als je zuvor.

Was kommt jetzt?

Nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember beginnt sofort die Umsetzungsphase. Die digitalen Systeme gehen im Laufe des Jahres 2026 schrittweise in Betrieb.

Besonders betroffene Branchen – Logistik, Plattform-Dienste – sollten umgehend ihre Beschäftigungsdokumentation und Meldeprozesse überprüfen. Die Ära der Papier-Prüfung endet. Die Ära des digitalen Fahndungsnetzes hat begonnen.

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