Zentrale, Zollabwicklung

Zentrale Zollabwicklung: Deutschland ebnet Weg für einfachere EU-Importe

21.01.2026 - 15:22:12

Ab 2026 ermöglicht der neue § 21b UStG die zentrale Zollanmeldung in einem EU-Land, unabhängig vom Wareneingang. Das reduziert Bürokratie und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

Deutschland schafft die umsatzsteuerliche Grundlage für eine revolutionäre EU-Zollvereinfachung. Der neue § 21b UStG ermöglicht ab 2026 die zentrale Abwicklung von Importen in einem EU-Land – unabhängig vom physischen Wareneingang. Das verspricht weniger Bürokratie und mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Die Regelung, die der Bundesrat im Dezember 2025 beschloss, löst ein Kernproblem im europäischen Handel. Bisher mussten Unternehmen Zollanmeldungen dort einreichen, wo die Ware die EU betrat. Künftig können sie alle Importe zentral bei ihrem deutschen Hauptzollamt anmelden. Voraussetzung ist ein deutsches Einfuhrumsatzsteuer-Aufschubkonto.

Was die Zentrale Zollabwicklung (CCI) bedeutet

Das CCI-Verfahren ist ein Herzstück der EU-Zollreform. Es erlaubt Firmen, ihre gesamte EU-Importlogistik von einem Standort aus zu steuern. Ein deutsches Unternehmen kann so eine Sendung, die in Rotterdam ankommt, direkt bei seinem Heimat-Zollamt abfertigen lassen.

Das bisher oft nötige, aufwendige Versandverfahren zwischen Ankunfts- und Bestimmungsort entfällt. Die Lieferketten werden schneller, die Kosten sinken. Die technische Umsetzung in Deutschland startet mit ATLAS-Release 10.2 am 28. Februar 2026. Die Kommunikation zwischen den beteiligten Zollstellen läuft dann vollständig digital.

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§ 21b UStG schafft endlich Rechtssicherheit

Bisher war die Trennung von Anmelde- und Warenort ein steuerliches Hindernis. Eine im Ausland abgegebene Zollanmeldung erforderte eine separate Einfuhrumsatzsteuer-Erklärung in Deutschland – ein doppelter Aufwand.

Der neue Paragraf beendet diesen bürokratischen Irrsinn. Er legt drei zentrale Punkte fest:
* Steuerentstehung in Deutschland: Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht dort, wo die Ware deutschen Behörden gestellt wird – auch bei ausländischer Zollanmeldung.
* Deutsche Zuständigkeit: Allein das zuständige deutsche Hauptzollamt setzt die Steuer fest.
* Eine Anmeldung genügt: Die ausländische CCI-Zollanmeldung gilt automatisch als deutsche Steuererklärung.

Aufschubkonto als Schlüssel zum Erfolg

Der zentrale Baustein für die Vereinfachung ist das EUSt-Aufschubkonto. Nur mit diesem Konto wird die ausländische Zollanmeldung in Deutschland anerkannt.

Das Konto bietet Importeuren einen Liquiditätsvorteil. Statt für jede Sendung sofort zu zahlen, sammeln sie die Steuerschuld eines Monats und begleichen sie gebündelt. Die deutschen Zollbehörden haben die Vergabekriterien gelockert, sodass nun auch kleinere Importeure profitieren können.

Schub für den Logistikstandort Deutschland

Branchenkenner sehen in der Reform einen wichtigen Schritt für die Wettbewerbsfähigkeit. Sie reduziert Kosten, erhöht die Rechtssicherheit und stärkt den europäischen Binnenmarkt.

Für Unternehmen bedeutet das: optimierte Compliance, geringeres Fehlerrisiko und die Chance, Zollkompetenz zu bündeln. Besonders Firmen mit zentralen ERP-Systemen wie SAP können ihre Prozesse nun vereinheitlichen.

Nächste Schritte für Unternehmen

Die Weichen sind gestellt. International tätige Firmen sollten jetzt handeln. Es gilt, die eigenen Lieferketten auf CCI-Tauglichkeit zu prüfen. Der wichtigste Schritt ist die Beantragung eines Aufschubkontos, sofern noch nicht vorhanden.

Die Reform fällt in eine Zeit weiterer Handelsänderungen, wie der geplanten Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze für E-Commerce. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den Neuerungen wird für den Geschäftserfolg immer wichtiger.

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