Wohlfahrtsverbände: Bundesteilhabegesetz droht zu scheitern
09.02.2026 - 19:34:12Führende Wohlfahrtsverbände warnen vor einem systematischen Aushebeln des Bundesteilhabegesetzes. Neue Verordnungen und bürokratische Hürden untergraben laut ihrer Kritik die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Statt mehr Selbstbestimmung drohe ein Rückschritt hinter erreichte Standards.
Die scharfe Kritik richtet sich gegen jüngste Entwicklungen in den Bundesländern. Ein Verordnungsentwurf in Mecklenburg-Vorpommern steht exemplarisch für einen bundesweiten Trend. Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege warnte Anfang Februar, dieser Entwurf bedeute eine massive Verschlechterung der Lebensbedingungen. Unter dem Deckmantel von Effizienz und Kosteneinsparung würden individuelle Bedarfe beschnitten.
Bürokratie ersetzt individuelle Hilfe
Das Kernversprechen des BTHG war die Personenzentrierung. Doch in der Praxis ersticken komplexe Antragsverfahren und ein undurchsichtiger Zuständigkeitsdschungel diesen Ansatz. Statt passgenauer Unterstützung dominiere eine standardisierte, pauschalisierte Leistungserbringung.
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Die Verbände kritisieren eine Fehlentwicklung: Verwaltungstechnische Prozesse und Kostenkontrolle verdrängen die eigentlichen Ziele der Inklusion. Sie fordern eine drastische Entbürokratisierung. Die Bedarfsermittlung müsse endlich die Wünsche der Betroffenen ernst nehmen.
Sparzwang gefährdet Betreuungsqualität
Hinter den kritisierten Maßnahmen steht ein enormer finanzieller Druck auf Kommunen und Länder. Steigende Ausgaben in der Eingliederungshilfe sollen durch pauschale Sparmaßnahmen gedeckelt werden – auf dem Rücken der Betroffenen und der sozialen Dienstleister.
Mecklenburg-Vorpommern gibt bereits jetzt unterdurchschnittlich wenig Geld pro Fall aus. Die geplanten Verordnungen würden die Personalausstattung bei Anbietern drastisch reduzieren. Das muss die Betreuungsqualität verschlechtern. Dieser Ansatz umgeht bewusst die gesetzliche Pflicht zu angemessenen Vergütungsvereinbarungen.
Selbstbestimmtes Wohnen in Gefahr
Das BTHG sollte die Teilhabe am Arbeitsleben stärken und den Übergang aus Werkstätten erleichtern. Dieses Versprechen bleibt weitgehend unerfüllt. Notwendige Unterstützungsstrukturen werden nur schleppend ausgebaut.
Noch bedrohlicher ist eine andere Entwicklung: Der finanzielle Druck könnte zu einer Verschiebung von Teilhabe- hin zu Pflegeleistungen führen. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf droht dann die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen, statt einem Leben in der eigenen Wohnung. Ein solcher „Vorrang der Pflege“ wäre ein klarer Rückschritt für die Inklusion.
Paradigmenwechsel auf dem Prüfstand
Das 2017 eingeführte Bundesteilhabegesetz galt als Jahrhundertprojekt. Es sollte die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen und einen Paradigmenwechsel einleiten: Weg von Großeinrichtungen, hin zu Selbstbestimmung und echter Teilhabe.
Die aktuelle Kritik zeigt, dass die Umsetzung in der föderalen Struktur scheitert. Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie tief verankerte Bürokratie höhlen die progressiven Ansätze aus. Der Konflikt in Mecklenburg-Vorpommern ist nur die Spitze des Eisbergs. Es geht um den grundlegenden Widerspruch zwischen Rechtsanspruch und Sparzwang.
Dringender Appell an die Politik
Die Verbände fordern die Politik auf Bundes- und Landesebene zum sofortigen Handeln auf. Umstrittene Verordnungsentwürfe müssten zurückgezogen werden. Stattdessen brauche es einen echten Dialog mit Betroffenen und Leistungserbringern.
Es muss eine strategische Debatte geführt werden: Wie gestaltet man soziale Strukturen effizienter, ohne Rechte zu beschneiden? Eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gesetzes, wie derzeit in Hessen debattiert, ist dringend nötig. Ohne politische Kurskorrektur und auskömmliche Finanzierung droht das BTHG zu scheitern. Die Inklusion in Deutschland stünde dann vor einem schweren Rückschlag.
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