Wirtschaftsausschüsse, Transparenz

Wirtschaftsausschüsse: Neue Transparenz als Bollwerk für Jobs

22.12.2025 - 15:00:12

Die Rolle der Wirtschaftsausschüsse bei der Beschäftigungssicherung wird neu definiert. Neue Berichtspflichten und aktuelle Restrukturierungen wie bei ThyssenKrupp erweitern ihre Informationsrechte entscheidend – und machen sie zur zentralen Instanz in der Krise.

Die Schnittstelle von Wirtschaftsplanung und Arbeitsplatzsicherung rückt diese Woche in den Fokus der deutschen Arbeitsbeziehungen. Nach aktualisierten rechtlichen Leitlinien vom vergangenen Freitag und den anhaltenden Turbulenzen in der Stahl- und Automobilindustrie stehen die betrieblichen Wirtschaftsausschüsse vor einem Stresstest. Die Kernfrage: Wie weit reichen ihre Informationsrechte, wenn es um den Erhalt von Arbeitsplätzen geht?

Ein entscheidender Fortschritt für die Ausschüsse ergibt sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Eine am 19. Dezember veröffentlichte Analyse des Fachverlags Haufe zeigt: Die neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten schaffen frisches Druckmittel für Betriebsräte.

Die CSRD verlangt Berichte zu sozialen Faktoren und Unternehmensführung – darunter auch zur Zukunftsfähigkeit der Belegschaft. Dies korreliert direkt mit dem Auftrag des Wirtschaftsausschusses nach § 106 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Juristen betonen, dass die Gremien diese Pflichten nun nutzen können, um frühzeitige Einblicke zu fordern:
* Langfristige Personalstrategien im Zuge der Dekarbonisierung.
* Investitionsrisiken, die bestimmte Standorte gefährden.
* Budgets für Umschulungen für die digitale und grüne Transformation.

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„Die Informationsrechte entwickeln sich von reinen Finanzkennzahlen hin zu Nachhaltigkeitsindikatoren, die direkt die Beschäftigungssicherung vorhersagen“, so die Analyse. Für laufende Verhandlungen über Zukunfts- oder Standortpakete ist das ein vitales Werkzeug, um angeblich „unvermeidliche“ Personalreduzierungen in Frage zu stellen.

Praxistest Stahl: Der Fall ThyssenKrupp

Die praktische Anwendung dieser Rechte wird aktuell in der Stahlindustrie erprobt. Nach den finanziellen Offenlegungen von ThyssenKrupp zu Monatsbeginn hat sich der Dialog zwischen Wirtschaftsausschuss und Konzernführung diese Woche intensiviert.

Im am 9. Dezember veröffentlichten Jahresbericht bestätigte der Konzern ein schwieriges Geschäftsjahr 2024/2025 und prognostiziert für das kommende Jahr einen Nettoverlust im mittleren dreistelligen Millionenbereich – unter anderem aufgrund von Restrukturierungsrückstellungen. Diese Ankündigung löste eine Welle von Informationsanfragen der Mitarbeitervertretung aus.

Der Wirtschaftsausschuss von ThyssenKrupp Steel nutzt seine Rechte, um die spezifischen „Restrukturierungsrückstellungen“ im Detail zu prüfen. Nach § 106 Abs. 3 Nr. 9a BetrVG hat er Anspruch auf Auskunft über „Maßnahmen, die die Interessen der Arbeitnehmer beeinträchtigen können“.

Die bis ins Wochenende andauernden Gespräche konzentrieren sich auf:
* Die konkrete Berechnung der Sanierungsrücklagen.
* Alternativszenarien, die vom Vorstand verworfen wurden.
* Den Zeitplan für die Umsetzung des bereits im Dezember erwähnten „Sanierungstarifvertrags“.

Beobachter sehen, dass die Fähigkeit des Ausschusses, detaillierte Planungsdaten zu erhalten, für den Betriebsrat entscheidend ist, um Gegenkonzepte zu Werksschließungen zu entwickeln.

Rechtssicherheit: Klare Linie vom Bundesarbeitsgericht

Die rechtliche Position der Wirtschaftsausschüsse wurde durch eine Zusammenfassung aktueller Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. Dezember weiter gestärkt.

Die Übersetzung betont Klarstellungen zur „Erforderlichkeit“ von Informationen. Eine zentrale Erkenntnis: Die Ausschüsse haben das Recht, interne Planungsdokumente – nicht nur finale Präsentationen – einzusehen, wenn diese für die Bewertung wirtschaftlicher Risiken für die Belegschaft essenziell sind.

Zudem gewinnt das „Recht auf Nichterreichbarkeit“ an Bedeutung für die Wirtschaftsausschüsse. Bei Restrukturierungen lastet die Mehrarbeit oft auf den verbliebenen Mitarbeitern. Die Gremien fordern zunehmend Daten zu Überstunden und „digitalem Stress“ als Indikatoren für fehlerhafte Personalbemessung. Ihr Argument: Chronische Unterbesetzung gefährdet Gesundheit und langfristige Sicherheit der Belegschaft.

Ausblick: Der Wirtschaftsbegriff wächst

In den letzten Tagen des Jahres 2025 wird klar: Der Begriff der „wirtschaftlichen Angelegenheiten“ expandiert. Er beschränkt sich nicht länger auf Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungen.

Der Fokus verschiebt sich hin zur „präventiven Beschäftigungssicherung“ – dem Einsatz von Wirtschaftsdaten, um Jobrisiken zu identifizieren, bevor sie zu Stellenstreichungsplänen werden. Für Betriebsräte ist die Botschaft dieser Woche eindeutig: Information ist die erste Verteidigungslinie. Die Kombination aus neuen Berichtsgesetzen und etablierten Rechten nach § 106 BetrVG bietet ein mächtiges Werkzeugkasten – vorausgesetzt, die Ausschüsse fordern die Daten „rechtzeitig und umfassend“ proaktiv ein.

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