Whistleblower-Klage, Landesarbeitsgericht

Whistleblower-Klage: Landesarbeitsgericht prüft Fall gegen niedersächsischen Autobauer

05.01.2026 - 16:31:12

Zwei Führungskräfte eines niedersächsischen Automobilherstellers ziehen vor das Landesarbeitsgericht, nachdem ihre Compliance-Meldungen zu Repressalien geführt haben sollen. Das Urteil wird als Präzedenzfall für den Hinweisgeberschutz gewertet.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verhandelt einen Präzedenzfall zum Hinweisgeberschutz in der Chefetage. Zwei Top-Manager eines großen niedersächsischen Automobilherstellers klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, nachdem sie interne Missstände gemeldet hatten. Die Berufungsverhandlung ist für den 24. April 2026 terminiert.

Vorwurf: Vergeltung nach Compliance-Meldungen

Die Kläger gehören zum sogenannten Oberen Managementkreis (OMK) des Unternehmens. Sie haben nach eigenen Angaben mehrfach interne Berichte über regulatorische Verstöße und Regelbrüche eingereicht. Statt die Vorwürfe aufzuklären, sei es zu beruflichen Repressalien gekommen – eine klare Verletzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Das Gesetz definiert Vergeltungsmaßnahmen als jeden ungerechtfertigten Nachteil, der im Zusammenhang mit einer Meldung steht. Die Manager fordern nun finanziellen Ausgleich für erlittene Schäden und persönliches Leid. Doch der Weg dorthin ist steinig.

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Erste Instanz wies Klage ab

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte die Klagen bereits abgewiesen. Die Begründung: Die Manager hätten den kausalen Zusammenhang zwischen ihren Meldungen und den behaupteten Nachteilen nicht ausreichend belegt. Zudem fehlte es an einer „ordnungsgemäßen internen Benachrichtigung“ nach den strengen Verfahrensvorgaben des HinSchG.

Diese Entscheidung zeigt die hohen Hürden für Whistleblower. Sie müssen nicht nur Missstände melden, sondern auch penibel die vorgeschriebenen Meldewege einhalten. Erst dann greift der umgekehrte Beweislast – ein zentrales, aber oft schwer zu nutzendes Instrument des Gesetzes.

Juristische Grauzonen im HinSchG

Seit dem Vollzug des HinSchG Mitte 2023 entsteht eine komplexe Rechtsprechung. Das Gesetz soll Whistleblower schützen, doch die Beweisanforderungen bleiben in der Praxis umstritten. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat sich bereits als strenger Interpret der Regeln erwiesen.

In einem anderen Urteil von November 2024 entschied das Gericht, dass vage rechtliche Einschätzungen eines Mitarbeiters keinen geschützten Hinweis darstellen. Die nun anstehende Verhandlung wird klären, ob die Meldungen der OMK-Manager die gesetzlichen Kriterien erfüllen und ob die behaupteten Repressalen juristisch haltbar sind.

Branchenbedeutung und Ausblick

Auch wenn das Gericht den beklagten Autobauer nicht namentlich nennt, deutet die Beschreibung auf einen der großen Player in Niedersachsen hin. Das Urteil könnte Maßstäbe setzen, wie der Whistleblowerschutz für Führungskräfte angewendet wird – eine Gruppe, die bei internen Meldungen oft besonders verwundbar ist.

Die Verhandlung am 24. April 2026 in Hannover wird genau beobachtet. Wird das Landesarbeitsgericht die Abweisung aufheben oder die hohen Beweisanforderungen bestätigen? Für Unternehmen bleibt der Fall eine deutliche Warnung: Nur funktionierende, vertrauenswürdige Meldesysteme minimieren rechtliche Risiken.

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