WhatsApp, Etappensieg

WhatsApp erringt Etappensieg im Streit um 225-Millionen-Euro-Bußgeld

11.02.2026 - 22:05:12

Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Recht von Unternehmen, Datenschutzbeschlüsse der EU direkt anzufechten. Die 225-Millionen-Euro-Strafe gegen WhatsApp wird nun inhaltlich geprüft.

Der Europäische Gerichtshof ebnet WhatsApp den Weg, um direkt gegen einen Datenschutz-Beschluss der EU zu klagen. Damit wird die Rekordstrafe neu verhandelt – und die Macht der europäischen Aufsicht infrage gestellt.

EuGH stärkt Rechte von Unternehmen gegen EU-Beschlüsse

In einem Grundsatzurteil hat der EuGH die Klagebefugnis von Unternehmen wie WhatsApp gegen verbindliche Beschlüsse des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) bestätigt. Die Luxemburger Richter entschieden am 10. Februar 2026, dass solche EDSA-Entscheidungen die Rechtsstellung eines Unternehmens unmittelbar verändern und daher direkt anfechtbar sind. Das Gericht der Europäischen Union muss sich nun inhaltlich mit dem Fall befassen.

Die Vorinstanz hatte die Klage noch als unzulässig abgewiesen. Sie sah im EDSA-Beschluss eine reine Zwischenmaßnahme. Der EuGH korrigiert diese Auffassung nun deutlich. Für WhatsApp bedeutet das einen wichtigen prozessualen Erfolg im Kampf gegen eine Strafe in Höhe von 225 Millionen Euro.

Hintergrund: Der Streit um Transparenz und Zuständigkeit

Der Konflikt begann 2021. Die irische Datenschutzbehörde (DPC) verhängte zunächst eine Strafe gegen WhatsApp wegen mangelnder Transparenz bei der Datenverarbeitung. Da der europäische Hauptsitz von Meta in Irland liegt, war die DPC federführend zuständig.

Andere nationale Aufsichtsbehörden hielten die geplante Strafe jedoch für zu niedrig. Im Streitschlichtungsverfahren erließ der EDSA schließlich einen verbindlichen Beschluss. Er wies Irland an, zusätzliche Verstöße festzustellen und das Bußgeld auf 225 Millionen Euro zu erhöhen.

Gegen diese Anweisung des europäischen Gremiums zog WhatsApp direkt vor Gericht – und scheiterte zunächst. Bis zum heutigen EuGH-Urteil.

Machtbalance im europäischen Datenschutz auf dem Prüfstand

Der aktuelle Sieg für WhatsApp ist kein Freibrief. Die Millionenstrafe ist nicht vom Tisch. Doch das Verfahren wird nun auf eine neue Ebene gehoben. Im Zentrum steht künftig die Frage: Wie weit reichen die Befugnisse des EDSA?

Das Urteil stellt das gesamte „One-Stop-Shop“-Prinzip der DSGVO infrage. Dieser Mechanismus soll eigentlich für effiziente Verfahren mit einer federführenden Behörde sorgen. Die Praxis zeigt jedoch regelmäßig Konflikte zwischen nationalen und europäischen Interessen.

Für Tech-Konzerne wie Meta ist jeder prozessuale Hebel wichtig. Ein früheres EuGH-Urteil hat ihr finanzielles Risiko bereits massiv erhöht: Bei der Bußgeldbemessung kann der weltweite Konzernumsatz herangezogen werden – nicht nur der der verantwortlichen Tochtergesellschaft.

Ausblick: Längere Verfahren, mehr Rechtssicherheit?

Der Fall geht nun zur inhaltlichen Prüfung zurück an das EU-Gericht. Der Ausgang wird prägend für die Schlagkraft der europäischen Datenschutzaufsicht sein.

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Für Unternehmen eröffnet das Urteil eine neue strategische Option. Sie können künftig direkt gegen EDSA-Beschlüsse vorgehen, statt nur nationale Entscheidungen anzufechten. Das könnte künftige Verfahren um DSGVO-Strafen verlängern.

Gleichzeitig schafft es mehr Klarheit über die Anfechtbarkeit zentraler EU-Entscheidungen. Der Fall WhatsApp bleibt damit ein wegweisender Baustein für die juristische Durchsetzung des europäischen Datenschutzes. Die Balance zwischen effektivem Verbraucherschutz und rechtsstaatlichen Garantien für Unternehmen muss neu justiert werden.

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