WhatsApp, Nutzerdaten

WhatsApp darf Nutzerdaten nicht mehr an Meta weitergeben

14.03.2026 - 03:31:16 | boerse-global.de

Ein Berliner Gericht untersagt WhatsApp die Datenweitergabe an Meta. Die Richter bewerten die Zustimmungspraxis von 2016 als unzulässig und schützen damit auch Nicht-Nutzer des Messengers.

WhatsApp darf Nutzerdaten nicht mehr an Meta weitergeben - Foto: über boerse-global.de
WhatsApp darf Nutzerdaten nicht mehr an Meta weitergeben - Foto: über boerse-global.de

Ein Berliner Gericht untersagt WhatsApp die Weitergabe von Nutzerdaten an Mutterkonzern Meta. Das Urteil nach fast zehnjährigem Rechtsstreit ist ein Meilenstein für den digitalen Verbraucherschutz. Es schützt auch Menschen, die den Messenger selbst gar nicht nutzen.

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Ein Push, der vor Gericht scheiterte

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte 2017 Klage eingereicht. Grund war eine umstrittene Änderung der Nutzungsbedingungen aus dem August 2016. Damals forderte WhatsApp seine Nutzer per Push-Nachricht auf, einer Datenweitergabe an Facebook zuzustimmen – andernfalls drohte eine eingeschränkte Nutzung.

Das Landgericht Berlin II entschied nun: Diese Praxis ist unzulässig. Die Richter verurteilten das Unternehmen dazu, diese Form der Datenweitergabe zu unterlassen. Die Methode habe nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen an eine freiwillige und informierte Einwilligung entsprochen.

Schutz auch für Nicht-Nutzer

Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft Menschen ohne eigenes WhatsApp-Konto. Die App greift standardmäßig auf Adressbücher zu und übermittelt gespeicherte Telefonnummern. Das Gericht stellte klar: Die pauschale Zustimmung aktiver Nutzer reicht nicht aus, um Daten unbeteiligter Dritter rechtskonform zu übertragen.

Einen Teilerfolg erzielte Meta jedoch: Die Verbraucherschützer forderten auch die Löschung bereits übermittelter Daten. Diesen Antrag wies das Gericht ab. Unternehmensvertreter hatten versichert, aufgrund einer früheren Anordnung aus Hamburg seien ohnehin keine entsprechenden Daten deutscher Nutzer übermittelt worden.

„Einwilligung nicht erschleichen“

Der vzbv zeigte sich äußerst zufrieden mit dem Urteil. Vorständin Ramona Pop kritisierte: „Der Meta-Konzern hat nach der Übernahme entgegen früheren Zusagen versucht, die Datenbestände zu verknüpfen.“ Das Gericht habe nun klar gemacht, dass eine Einwilligung „nicht durch fragwürdige Methoden erschlichen werden dürfe“.

Der Verband kündigte an, sich weiter juristisch für die Wahlfreiheit der Verbraucher im digitalen Raum einzusetzen. Besonders betonte Pop den Schutz jener Menschen, deren Telefonnummern nur in fremden Adressbüchern gespeichert sind.

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Internationaler Trend zu strengeren Maßstäben

Die Berliner Entscheidung reiht sich in eine Serie weltweiter juristischer Auseinandersetzungen ein. Erst im Februar befasste sich Indiens Oberstes Gericht mit einer sehr ähnlichen Thematik. Der Konzern muss dort seinen rund 500 Millionen Nutzern nun eine aktive Widerspruchsmöglichkeit gegen den Datenaustausch einräumen.

Auch indische Richter äußerten erhebliche Zweifel an der Transparenz der Datenschutzrichtlinien. Sie bemängelten, diese seien für durchschnittliche Nutzer kaum verständlich. Die Parallelen zeigen: Aufsichtsbehörden und Gerichte weltweit legen zunehmend strengere Maßstäbe an.

Signal für die gesamte Tech-Branche

Branchenanalysten bewerten das Urteil als wichtiges Signal. Zwar bezieht es sich spezifisch auf die Bedingungen von 2016, die rechtliche Bewertung der Einwilligungsprozesse strahlt aber auf aktuelle und zukünftige Geschäftsmodelle aus.

Der Erfolg des vzbv nach fast zehn Jahren stärkt die Position von Verbraucherschutzorganisationen. Erst 2025 hatte der Bundesgerichtshof deren Klagebefugnis bei DSGVO-Verstößen letztinstanzlich bestätigt. Für Tech-Konzerne bedeutet das: Sie müssen bei Zustimmungsdialogen künftig noch sorgfältiger auf Transparenz und Freiwilligkeit achten.

Noch nicht rechtskräftig

Die rechtliche Auseinandersetzung ist möglicherweise noch nicht beendet. Das Urteil vom 23. Februar ist derzeit nicht rechtskräftig. Beide Parteien können Rechtsmittel einlegen.

Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es als Präzedenzfall für künftige Auseinandersetzungen um Datenzusammenführungen in Digitalkonzernen dienen. Nutzer in Deutschland müssen sich vorerst auf keine unmittelbaren Änderungen einstellen. Das Unternehmen hatte im Prozess versichert, die beanstandete Datenweitergabe in der EU ohnehin ausgesetzt zu haben.

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