Warnstreiks, Dienst

Warnstreiks legen öffentlichen Dienst und AOK lahm

14.01.2026 - 08:31:12

Bundesweite Arbeitsniederlegungen am 14. Januar 2026 legen Betriebe lahm. Der Artikel erläutert rechtliche Konsequenzen für Unternehmen, Lohnzahlungen und zulässige Gegenmaßnahmen.

Ver.di und Co. erhöhen vor entscheidender Verhandlungsrunde den Druck. Für Unternehmen stellen sich akute Fragen zu Lohnzahlung und Betriebsabläufen.

Am heutigen Mittwoch, dem 14. Januar 2026, stehen zahlreiche Betriebe still. Gewerkschaften haben zu bundesweiten Warnstreiks im öffentlichen Dienst der Länder und bei der AOK aufgerufen. Hintergrund sind festgefahrene Tarifverhandlungen. Während die Gewerkschaften eine Lohnerhöhung von sieben Prozent fordern, legten die Arbeitgeber in der ersten Runde noch kein Angebot vor. Mit den Arbeitsniederlegungen soll der Druck vor der zweiten Verhandlungsrunde am 15. und 16. Januar erhöht werden. Für betroffene Unternehmen bedeutet das akute Herausforderungen und rechtliche Unsicherheiten.

Was bedeutet ein rechtmäßiger Streik für Arbeitgeber?

Ein zentraler Punkt ist die Rechtmäßigkeit des Streiks. In Deutschland ist das Streikrecht im Grundgesetz verankert. Ein von Gewerkschaften organisierter Warnstreik im Rahmen von Tarifverhandlungen, wie der aktuelle, gilt als rechtmäßig.

Das hat direkte Konsequenzen: Arbeitgeber dürfen streikenden Mitarbeitern nicht mit Abmahnungen oder Kündigungen drohen. Diese sind rechtlich unwirksam. Während des Streiks ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten, der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Der Streik muss als legitimes Mittel des Arbeitskampfes geduldet werden.

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Wer zahlt den Lohn für arbeitswillige Mitarbeiter?

Komplexer ist die Lage für jene Mitarbeiter, die arbeiten wollen, aber durch den Streik daran gehindert werden. Etwa, weil der Betriebszugang blockiert ist oder die Produktion stillsteht. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Kann er die Arbeitsleistung aus betrieblichen Gründen nicht annehmen, muss er den Lohn dennoch zahlen.

Im Arbeitskampf ist die Rechtslage jedoch komplizierter. Ob eine Lohnfortzahlungspflicht besteht, hängt von Einzelfaktoren ab, etwa ob der Betrieb zum „Kampfgebiet“ der Gewerkschaften zählt. Unternehmen müssen hier genau prüfen. Eine pauschale Arbeitsverweigerung nicht-streikender Mitarbeiter ist dagegen unzulässig und kann Konsequenzen haben.

Wann dürfen Unternehmen Gegenmaßnahmen ergreifen?

Die aktuellen Warnstreiks sind rechtmäßig. Anders sieht es bei illegalen Arbeitskämpfen wie „wilden Streiks“ aus, die nicht von Gewerkschaften getragen werden. Hier genießen teilnehmende Mitarbeiter keinen Kündigungsschutz.

Theoretisch können Arbeitgeber auf einen Streik mit einer Aussperrung reagieren – also der Belegschaft den Zutritt verwehren und die Lohnzahlung einstellen. Dieses Mittel unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen und wird bei kurzfristigen Warnstreiks selten genutzt. Der Fokus der Unternehmen liegt meist darauf, einen Notbetrieb aufrechtzuerhalten und Kunden zu informieren, um Schäden zu begrenzen.

Warum eskalieren die Gewerkschaften jetzt?

Die Streiks fallen in eine wirtschaftlich angespannte Phase. Die Gewerkschaften argumentieren mit dem Reallohnverlust ihrer Mitglieder durch die hohe Inflation der Vorjahre. Arbeitgeber verweisen auf konjunkturelle Risiken und die Belastung der öffentlichen Haushalte.

Die hohe Beteiligung an den Streikaufrufen ist ein klares Signal vor der morgigen Verhandlungsrunde. Experten sehen darin eine übliche Eskalationsstufe im Tarifkonflikt. Ob es zu weiteren, möglicherweise längeren Streiks kommt, hängt nun vom Verhandlungsergebnis der kommenden Tage ab. Die Fähigkeit zum Kompromiss wird entscheidend sein.

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