Versicherungsvermittlung: Regierung schließt regulatorische Lücken
09.02.2026 - 12:02:12Deutschlands Versicherungsvermittler stehen vor einer Zäsur. Die Bundesregierung will zentrale Ausnahmen für Bausparkassen und Restschuldversicherungen streichen – und erhöht so die Markteintrittshürden für Gründer und etablierte Anbieter gleichermaßen.
Ende der Sonderregeln für Bausparkassen und Kreditgeber
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung zielt auf zwei Kernausnahmen in § 34d Absatz 8 GewO. Bisher konnten Bausparkassen Versicherungen im Rahmen von Sammelverträgen unter vereinfachten Regeln vermitteln. Künftig sollen sie der vollen Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 1 GewO unterliegen.
Ebenfalls gestrichen wird die „produktakzessorische“ Ausnahme für Restschuldversicherungen. Sie erlaubte bisher etwa Autohändlern, Leasinggesellschaften oder Banken, diese Versicherungen als Add-on zu ihrem Kerngeschäft zu vertreiben – ohne umfassende Lizenz. Dieser bequeme Weg fällt weg.
Höhere Hürden für Gründer und etablierte Anbieter
Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Sie müssen die gleichen hohen Voraussetzungen erfüllen wie klassische Versicherungsvermittler. Dazu gehören der Nachweis der Sachkunde durch eine IHK-Prüfung, finanzielle Zuverlässigkeit, ein einwandfreies Führungszeugnis und eine Berufshaftpflichtversicherung.
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Allein die Prüfung kostet durchschnittlich 396 Euro, die Eintragung ins Vermittlerregister weitere 68 Euro. Eine Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten soll den Marktumstieg erleichtern. Doch die Botschaft ist klar: Der „leichte“ regulatorische Weg für bestimmte Geschäftsmodelle ist Geschichte.
EU-Druck zwingt Deutschland zum Handeln
Die Verschärfung ist kein freiwilliger Schritt, sondern eine Reaktion auf Druck aus Brüssel. Die Europäische Kommission hatte Deutschland im Oktober 2024 ein Formalverfahren eröffnet. Grund: Die nationalen Ausnahmen für Bausparkassen und Restschuldversicherungen setzten die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) unzureichend um.
Aus Sicht der Kommission operierten diese großen Vertriebskanäle außerhalb des regulären Aufsichtsrahmens – zum Nachteil der Verbraucher. Die Bundesregierung schließt nun die Lücke, um den EU-Vorgaben zu genügen.
Strengere Aufsicht bei Verbindungen ins Nicht-EU-Ausland
Der Entwurf führt zudem einen neuen Versagungsgrund ein. Die Behörden können eine Erlaubnis verweigern, wenn die wirksame Aufsicht durch Verbindungen des Vermittlers zu einem Drittstaat (Nicht-EU-Land) beeinträchtigt wird. Damit sollen undurchsichtige Konzernstrukturen mit Sitz außerhalb der EU die deutsche Aufsicht nicht länger behindern.
Was die Reform für die Branche bedeutet
Die Branche steht vor einem erheblichen Qualifizierungsaufwand. Banken und Leasinggesellschaften, die bisher auf die Ausnahme für Restschuldversicherungen setzten, müssen ihre Mitarbeiter nun für die IHK-Prüfungen fit machen.
Für die Start-up-Szene, insbesondere Fintechs und Insurtechs mit kreditbezogenen Produkten, wird die Planung komplexer. Die Kosten und der Zeitaufwand für eine Vollzulassung müssen von Anfang an einkalkuliert werden.
Der Gesetzentwurf durchläuft derzeit den Bundestag. Unternehmen sollten die geplante Übergangsfrist nutzen und sich frühzeitig auf die verschärften Compliance-Anforderungen einstellen.
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