Verfassungstreue-Check, Personalarbeit

Verfassungstreue-Check prägt Personalarbeit im öffentlichen Dienst

18.12.2025 - 18:30:12

Die verschärften Regeln zur Verfassungstreue sind für Deutschlands Behörden längst Alltag geworden. Seit den wegweisenden Reformen 2024 navigieren Personalabteilungen ein komplexes Geflecht aus Pflichtabfragen und beschleunigten Disziplinarverfahren – mit weitreichenden Folgen für Bewerber und Beamte.

„Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen“ – dieser Grundsatz von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist zum Leitmotiv geworden. Seit April 2024 gelten bundesweit verschärfte Disziplinarregeln. Parallel führte Brandenburg als erstes Bundesland den obligatorischen Verfassungstreue-Check ein. Was als politische Initiative begann, ist heute operative Routine.

Für Personalverantwortliche bedeutet dies: Bei sensiblen Positionen gehört die Routineabfrage beim Verfassungsschutz zum Standardverfahren. „Die Regelabfrage ist keine Formalie mehr, sondern eine substanzielle Hürde“, erklärt Rechtsanalyst Dr. Markus Weber. Die Dokumentationspflichten seien enorm gestiegen, um möglichen Klagen standzuhalten.

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Brandenburg als möglicher Blaupause

Brandenburgs Gesetz vom April 2024 bleibt beispielhaft. Es verpflichtet Behörden, bei jeder Einstellung von Beamtenanwärtern den Verfassungsschutz zu konsultieren. Ziel ist klar: Extremisten sollen bereits vor der Übernahme in den Staatsdienst identifiziert werden.

Doch der Prozess ist heikel. Die Behörden müssen sicherstellen, dass nur relevante, rechtlich verwertbare Erkenntnisse in die Entscheidung einfließen. Ein Balanceakt zwischen Staatsschutz und Bewerberrechten – der zusätzlichen Verwaltungsaufwand schafft.

Disziplinarrecht: Schnellere Konsequenzen

Während Brandenburg bei der Einstellung vorsorgt, beschleunigt die Bundesreform Konsequenzen für aktive Beamte. Seit dem 1. April 2024 ersetzt ein direkter Disziplinarverfügungs-Prozess das langwierige Disziplinarverfahren.

Der Effekt ist dramatisch: Extremistische Verstöße gegen die Treuepflicht können nun innerhalb von Monaten – statt wie früher in durchschnittlich vier Jahren – zur Entlassung führen. Besonders bedeutsam: Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung mit mindestens sechs Monaten Haft führt automatisch zum Verlust des Beamtenstatus. Die Schwelle wurde deutlich gesenkt.

Verfassungsrechtliche Grauzonen und Widerstand

Doch die neuen Instrumente sind umstritten. Die Brandenburger AfD klagte bereits im August 2024 gegen den Verfassungstreue-Check. Sie sieht Grundrechte verletzt – insbesondere die Berufsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz.

Auch Gewerkschaften wie die GdP und Bürgerrechtsgruppen äußern Bedenken. Kritiker warnen vor einem Generalverdacht gegen Bewerber, der qualifizierte Kandidaten abschrecken könnte.

„Die Balance zwischen wehrhafter Demokratie und Unschuldsvermutung bleibt prekär“, betont Verfassungsrechtlerin Sarah Klein. Die Verfahrenssicherheiten – etwa das Recht auf Gehör oder die Pflicht zu überprüfbaren Tatsachen statt Geheimdienst-Schnipseln – seien zum neuen Schlachtfeld geworden.

Praktische Folgen für Personalabteilungen

Die neuen Pflichten verändern die Personalarbeit grundlegend. Compliance-Checklisten für 2025 umfassen nun regelmäßig:

  • Erweiterte Vorabprüfungen: Die Regelabfrage startet unmittelbar nach der provisorischen Auswahl.
  • Verschärfter Datenschutz: Geheimdienstinformationen müssen getrennt von Personalakten gespeichert und bei Irrelevanz gelöscht werden.
  • Dokumentierte Loyalität: Bei politischen Beamten wurde die Pflicht zum aktiven Bekenntnis zur Verfassung verschärft – selbst im einstweiligen Ruhestand.

Ausblick 2026: Harmonisierung und Klärung

Das kommende Jahr dürfte die Debatte weiter anheizen. Im Fokus steht die mögliche Ausweitung der Checks auf weitere Bundesländer und die Harmonisierung der Standards. Während das Bundesverfassungsgericht die Definition von „Verfassungstreue“ in laufenden Verfahren weiter präzisiert, müssen Compliance-Verantwortliche flexibel bleiben.

Eines steht bereits fest: Der Verfassungstreue-Check hat sich als Torwächter des deutschen Beamtentums etabliert. Die Botschaft an Bewerber ist eindeutig. Fachliche Qualifikation allein genügt nicht mehr. Nachweisbare Treue zur demokratischen Ordnung ist zur unverhandelbaren Voraussetzung für den Staatsdienst geworden.

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