VdK, Pflegeämter

VdK fordert Pflegeämter als Pflichtaufgabe der Kommunen

18.12.2025 - 20:30:12

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, fordert einen radikalen Strukturwandel in der Pflege. Sie will die Pflege zur Pflichtaufgabe der Kommunen machen. Ihr Ziel: Die psychische Belastung für Millionen pflegende Angehörige endlich senken.

Parallel dazu zeigen die neuen finanziellen Erleichterungen des Pflegeunterstützungsgesetzes (PUEG) erste Wirkung. Doch reicht mehr Geld allein, um die Erschöpfung zu bekämpfen?

„Wer sich um einen Pflegebedürftigen kümmert, hat oft keine Kraft mehr, sich durch den Paragrafendschungel zu kämpfen“, sagte Bentele diese Woche in Berlin. Der aktuelle Zustand sei eine „Verantwortungsdiffusion“ zwischen Kassen, Ländern und Kommunen – und ein enormer Stressfaktor.

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Der Verband fordert deshalb konkrete Schritte:
* Einrichtung von Pflegeämtern als zentrale Anlaufstellen in jeder Kommune.
* Ein System nach dänischem Vorbild, wo die Kommune die volle Verantwortung trägt.
* Mehr Sicherheit statt bürokratischer Suche für die Angehörigen.

Finanzielle Entlastung 2025: Mehr als nur Zahlen

Seit Januar wirken die finanziellen Anpassungen des PUEG. Die Leistungen der Pflegeversicherung stiegen pauschal um 4,5 Prozent. Das Pflegegeld für Pflegegrad 2 erhöhte sich so beispielsweise von 332 auf 347 Euro.

Die größte Neuerung ist jedoch der Gemeinsame Jahresbetrag. Seit Juli stehen für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 pauschal 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Warum das psychisch entlastet:
* Flexibilität: Das Budget kann unbürokratisch dort eingesetzt werden, wo es gerade gebraucht wird.
* Wegfall der Hürden: Die sechsmonatige Vorpflegezeit als Bedingung entfiel. Das nimmt Druck bei plötzlichen Pflegefällen.

Analyse: Die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Trotz der Verbesserungen bleibt die Lage angespannt. Der aktuelle DAK-Pflegereport zeigt ein Bild der Überlastung. Finanzielle Mittel werden oft nicht abgerufen, weil die Angebote vor Ort fehlen – ein „Verfügbarkeitsdilemma“, das Frustration schürt.

„Die Möglichkeit, 3.539 Euro für Entlastung auszugeben, hilft der Psyche nur dann, wenn es auch einen Kurzzeitpflegeplatz gibt, den man buchen kann“, erklärt ein Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Hier schließt sich der Kreis zur Forderung des VdK.

Private Pflegedienste verzeichnen seit der Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags eine erhöhte Nachfrage. Die Vereinfachung senkt die Hemmschwelle, sich früher Hilfe zu holen – ein wichtiger Schritt für die Burnout-Prävention.

Zukunftsausblick: Was kommt nach 2025?

Der Blick richtet sich bereits auf die nächste Dynamisierung der Leistungen, die für 2028 geplant ist. Angesichts der aktuellen Debatte könnte der politische Druck steigen, diese Intervalle zu verkürzen.

In den kommenden Monaten ist zu erwarten:
1. Kommunale Pilotprojekte für erste „Pflegeämter“.
2. Eine nuova Debatte um Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige.
3. Ein weiterer Ausbau digitaler Pflegeanwendungen, um psychologische Online-Beratung zugänglicher zu machen.

Die psychische Entlastung pflegender Angehöriger bleibt eine drängende Frage. Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag wurde ein Werkzeug gegen die Bürokratie geschaffen. Nun liegt es an den Kommunen, aus dem Recht auf Pflege auch eine reale Hilfe vor Ort zu machen.

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