VBG-Prämienverfahren, Letzter

VBG-Prämienverfahren: Letzter Tag für Anträge 2025

10.02.2026 - 21:13:12

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft fördert freiwillige Arbeitsschutzmaßnahmen mit bis zu 50.000 Euro. Die Antragsfrist für das Prämienjahr 2025 endet am 11. Februar 2026.

Noch bis morgen können Unternehmen Zuschüsse für Arbeitsschutz-Investitionen beantragen. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) fördert damit freiwillige Maßnahmen, die über gesetzliche Vorgaben hinausgehen.

Was wird gefördert?

Das Spektrum reicht von technischen bis zu personenbezogenen Maßnahmen. Gefördert werden etwa maßgefertigter Gehörschutz, spezielle Warnschutzkleidung oder die Einführung digitaler Systeme für Gefährdungsbeurteilungen. Auch Sprachkurse für besseres Sicherheitsverständnis oder Trainings gegen Rückenbeschwerden sind prämienfähig.

Die VBG, einer der größten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, versichert rund 1,8 Millionen Betriebe. Ihr Prämienverfahren soll eine proaktive Präventionskultur etablieren. Im Jahr 2024 registrierte die Genossenschaft noch etwa 420.000 Unfälle und Berufskrankheiten.

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So funktioniert die Antragstellung

Unternehmen müssen seit mindestens zwölf Monaten VBG-Mitglied sein, ohne Beitragsrückstände. Der Antrag für das Prämienjahr 2025 muss bis zum 11. Februar 2026 vollständig online über das Portal „meine VBG“ eingereicht werden.

Die Prämie deckt in der Regel 40 Prozent der Investitionskosten. Der maximale Förderbetrag liegt bei 10.000 Euro zuzüglich eines Tausendstels der Vorjahres-Arbeitsentgelte, gedeckelt auf 50.000 Euro pro Unternehmen.

Warum sich Arbeitsschutz lohnt

Für Betriebe ist das Verfahren mehr als nur eine Förderung. Ein hohes Sicherheitsniveau stärkt die Mitarbeiterbindung und steigert die Attraktivität als Arbeitgeber. Jede vermiedene Verletzung spart zudem betriebliche Ausfallzeiten und Kosten.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist der Zuschuss eine wichtige Starthilfe für moderne Schutzmaßnahmen. Die Digitalisierung spielt dabei eine wachsende Rolle – etwa durch Apps oder Online-Seminare der VBG.

Ausblick: Erweiterung ab 2026

Während die Frist für 2025 ausläuft, hat die VBG bereits eine Erweiterung angekündigt. Ab dem Prämienjahr 2026 können auch Betriebe aus dem sozialen, kulturellen und Freizeitbereich Anträge stellen.

Unternehmen, die die aktuelle Frist verpassen, sollten ihre Investitionen für das laufende Jahr bereits jetzt planen und dokumentieren. Der Prämienkatalog für die neuen Branchen soll noch 2025 veröffentlicht werden.

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