Validato erweitert Compliance-Screening für Lieferketten
12.03.2026 - 00:00:19 | boerse-global.deZürich – Die Regeln für Lieferketten in Deutschland und der Schweiz verschärfen sich rapide. Gleichzeitig drängen neue EU-Vorgaben auf den Markt. Der Schweizer Anbieter Validato reagiert darauf mit erweiterten Screening-Lösungen.
Am 11. März 2026 kündigte das Zürcher Compliance-Unternehmen Validato die Erweiterung seiner Risikoprüfungs-Tools an. Sie sollen speziell die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Schweizer Gegenentwurfs zur Konzernverantwortungsinitiative (VSoR) adressieren. Diese technologische Entwicklung fällt mit der Veröffentlichung der finalen EU-Omnibus-I-Richtlinie zusammen, die am 18. März 2026 in Kraft tritt.
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Unternehmen stehen unter wachsendem Druck, ihre globalen Zuliefernetzwerke zu überwachen. Während frühere Compliance-Maßnahmen oft auf allgemeine Umwelt- und Menschenrechtskriterien abzielten, verlangt die neue Rechtslage nun eine rigorose Echtzeit-Prüfung der handelnden Personen in der Lieferkette.
Der Mensch als Risikofaktor rückt in den Fokus
Die Ankündigung von Validato beleuchtet einen oft übersehenen Aspekt: die Integrität von Schlüsselpersonal bei Zulieferern. Herkömmliche Prüfungen, so das Unternehmen, erkennen Risiken wie Korruption, Geldwäsche oder Verbindungen zu sanktionierten Entitäten häufig nicht.
Die erweiterten Tools setzen daher direkt bei den Personen an, die Logistik, Sicherheit und Betrieb steuern. Die Plattform ermöglicht automatisierte Abgleiche mit globalen Sanktionslisten. So kann ein Unternehmen prüfen, ob der Geschäftsführer eines Transportunternehmens in einer Risikoregion auf einer solchen Liste steht. Ein integriertes Adverse-Media-Monitoring warnt automatisch, sollte ein Lieferant in einen Korruptionsskandal verwickelt werden.
Für große Konzerne mit komplexen internationalen Netzwerken ist eine manuelle Überprüfung kaum noch möglich. Automatisierte Stapelverarbeitung wird zum essenziellen Schutz.
LkSG und VSoR treiben die Nachfrage an
Der Bedarf an solcher Technologie ist eine direkte Reaktion auf die strengen Gesetze im DACH-Raum. Das deutsche LkSG verpflichtet Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu verhindern. Der Schweizer VSoR legt strenge Sorgfaltspflichten für Konzerne fest, insbesondere bei Konfliktmineralien und Kinderarbeit.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist zur Chefsache geworden. Bei Verstößen drohen massive Reputations- und Finanzschäden. Digitale Lösungen gelten als Schlüssel, um Verhaltenskodizes auch in der Praxis durchzusetzen – und nicht nur auf dem Papier.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Datensouveränität. Validato setzt auf lokale Datenhosting in der Schweiz. Damit sollen sensible Hintergrundinformationen, wie Kreditauskünfte oder Strafregister, vor dem Zugriff ausländischer Behörden – etwa durch den US Cloud Act – geschützt werden. Diese Lokalisierungsstrategie ist entscheidend für die Einhaltung strenger europäischer und Schweizer Datenschutzstandards.
EU-Omnibus-I-Richtlinie setzt neue Rahmenbedingungen
Während nationale Gesetze den operativen Alltag prägen, verändert die neue EU-Omnibus-I-Richtlinie den gesamteuropäischen Rahmen. Sie passt sowohl die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) als auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) an.
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Die Richtlinie, die am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, verengt den Anwendungsbereich der CSDDD erheblich. Künftig gilt die Sorgfaltspflichten-Richtlinie nur noch für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Für Nicht-EU-Firmen im Binnenmarkt gilt eine Umsatzschwelle von 1,5 Milliarden Euro innerhalb der EU, ohne Mitarbeiter-Obergrenze.
Gleichzeitig werden auch die Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht angehoben. Sie gilt künftig nur noch für EU-Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.
Rechtsexperten sehen darin eine Entlastung für Tausende mittelständische Unternehmen. Die größten Konzerne bleiben jedoch unter strenger Beobachtung. Die Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, müssen die CSDDD-Änderungen bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Für die CSRD-Änderungen endet die Frist am 19. März 2027.
Ausblick: Automatisierung wird zum Standard
Die Schnittstelle aus nationalem und EU-Recht wird das Lieferkettenmanagement in Deutschland und der Schweiz weiter prägen. Auch wenn die Omnibus-Richtlinie Schwellenwerte anhebt und Fristen verlängert: Pflichten zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfalt bleiben dauerhaft bestehen. Das deutsche LkSG behält volle Gültigkeit, bis es an die neue CSDDD angepasst wird.
Die Marktentwicklungen im März 2026 unterstreichen einen klaren Trend zu Automatisierung und Echtzeit-Überwachung. Da Regulierungsbehörden zunehmend auf operative Nachweise statt auf statische Politikdokumente achten, werden Unternehmen gezwungen sein, integrierte Plattformen einzusetzen.
Die Übergangsfrist bis zur Umsetzungsfrist 2028 bietet eine kritische Chance, die Compliance-Infrastruktur zu modernisieren. Das Ziel: Lieferketten, die nicht nur gesetzeskonform, sondern auch resilient gegen verborgene personelle und operative Risiken sind.
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