US-Cybersicherheitsgesetz erneut nur kurz verlängert
11.02.2026 - 17:32:12Das wichtige US-Cybersicherheitsgesetz CISA 2015 ist erneut nur befristet bis Ende September 2026 verlängert worden. Nach mehreren kurzen Ausfällen sorgt die aktuelle Verlängerung für eine vorübergehende Beruhigung bei Unternehmen, die auf den rechtlichen Schutz beim Austausch von Bedrohungsdaten angewiesen sind.
Kritischer Rahmen für den Cyber-Abwehrkampf
Das Cybersecurity Information Sharing Act (CISA) von 2015 gilt als Grundpfeiler der amerikanischen Cyberabwehr. Es schafft einen freiwilligen Rahmen, der private Unternehmen dazu ermutigt, Cyber-Bedrohungsindikatoren und Abwehrmaßnahmen mit Bundesbehörden und untereinander zu teilen. Der Clou: Das Gesetz gewährt teilnehmenden Organisationen umfassenden rechtlichen Schutz vor Haftungsrisiken und kartellrechtlichen Bedenken.
Diese Abschirmung soll juristische Hürden beseitigen, die Firmen sonst davon abhalten könnten, Angriffe zu melden. Die geteilten Informationen sind zudem von der Offenlegungspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen. Diese öffentlich-private Zusammenarbeit gilt als entscheidend im Kampf gegen hochkomplexe Angriffe – wie etwa die staatlich unterstützten „Salt Typhoon“-Kampagnen, bei denen das FBI die Wirksamkeit des CISA-Rahmens lobte.
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Instabile Verlängerungen verunsichern die Wirtschaft
Der Weg zur jüngsten Verlängerung war von Unsicherheit geprägt. Die ursprüngliche Zehn-Jahres-Frist des Gesetzes lief am 30. September 2025 aus. Es folgte eine sechswöchige Unterbrechung, in der der rechtliche Schutz für Unternehmen wegbrach. Im November 2025 wurde CISA dann nur kurzzeitig bis Ende Januar 2026 verlängert.
Als auch diese Frist verstrich, war das Gesetz erneut für mehrere Tage außer Kraft, bevor es Anfang Februar im Zuge eines Haushaltspakets bis zum 30. September 2026 verlängert wurde. Dieses Muster aus kurzfristigen Verlängerungen und Unterbrechungen stößt in der Industrie auf Kritik. Es erschwere langfristige Planungen und untergrabe die Kontinuität in der Bedrohungsabwehr.
Industrie atmet auf – doch nur vorübergehend
Die neueste Verlängerung erfolgte ohne inhaltliche Änderungen am Gesetzestext. Für die vielen nutzenden Unternehmen, darunter große Bankenverbände, ist sie eine erlösende, wenn auch nur vorläufige Atempause. Branchenvertreter hatten nachdrücklich für eine Verlängerung geworben und CISA als „unverzichtbares Werkzeug“ im Kampf gegen immer raffiniertere Cyber-Gegner bezeichnet.
Der ungehinderte Informationsfluss sei kritisch für den Schutz der nationalen Infrastruktur und der Wirtschaft. Die Verlängerung ermöglicht es Unternehmen nun wieder, von den Haftungsschutzklauseln zu profitieren, wenn sie qualifizierte Cyber-Bedrohungsinformationen mit Behörden und Branchenpartnern teilen.
Suche nach Dauerlösung bleibt offen
Die aktuelle Verlängerung wird weithin als Notlösung betrachtet. Die Serie kurzfristiger Patches unterstreicht den Bedarf an einer dauerhaften gesetzlichen Regelung. Aus der Wirtschaft und Teilen des Kongresses gibt es Forderungen nach einer langfristigen Reautorisierung, um Stabilität und Planungssicherheit zu schaffen.
Im Kongress werden verschiedene Vorschläge diskutiert: eine einfache Verlängerung um zehn Jahre oder auch Anpassungen des Gesetzes an die sich wandelnde Bedrohungslage – etwa im Hinblick auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Cybersicherheit. Der Weg zu einer solchen Dauerlösung ist jedoch ungewiss. Bis zum neuen Stichtag im September werden Unternehmen die legislativen Entwicklungen genau beobachten. Experten raten ihnen bereits jetzt, ihre rechtliche Position für den Fall einer erneuten Unterbrechung des Gesetzes zu überprüfen.
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