Umsatzsteuer, Zahlungsfrist

Umsatzsteuer: Zahlungsfrist für Januar endet diese Woche

11.02.2026 - 05:32:12

Die Schonfrist für die Umsatzsteuerzahlung läuft am Freitag ab. Verspätungen führen zu automatischen Säumniszuschlägen, eine Dauerfristverlängerung bietet Entlastung.

Für viele Unternehmen läuft die Schonfrist zur Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar ab. Wer jetzt nicht handelt, riskiert teure Säumniszuschläge.

Die Abgabefrist für die elektronische Meldung via ELSTER war bereits der 10. Februar. Doch das Gesetz gewährt eine dreitägige Zahlungsschonfrist. Sie endet am Freitag, den 13. Februar 2026. Bis dahin muss die Überweisung auf dem Konto des Finanzamts eingegangen oder zumindest beauftragt sein.

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Die Details zur Zahlungsschonfrist

Die Schonfrist gilt ausschließlich für unbare Zahlungen wie Überweisungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, erteilt eine Einzugsermächtigung. Dann gilt die Zahlung automatisch als pünktlich, selbst wenn das Finanzamt später abbucht.

„Viele Unternehmer unterschätzen, wie knapp die Fristen sind“, sagt ein Steuerberater aus Frankfurt. „Die zehn Tage zwischen Monatsende und Frist verstreichen schnell.“

Hohe Kosten bei Verspätung

Wird auch nur einen Tag zu spät gezahlt, setzt das Finanzamt automatisch Säumniszuschläge fest. Diese betragen ein Prozent der fälligen Steuerschuld pro angefangenem Monat der Verspätung.

Bei einer Schuld von 8.070 Euro wären das im ersten Monat bereits 80,50 Euro. Der Betrag wird auf volle 50 Euro abgerundet – hier also auf 8.050 Euro als Berechnungsgrundlage. Diese Zuschläge belasten die Liquidität unnötig und sind auch bei späteren Korrekturen nicht erstattungsfähig.

Dauerfristverlängerung als Ausweg

Unternehmen, die regelmäßig unter Zeitdruck geraten, können eine Dauerfristverlängerung beantragen. Diese verschiebt Abgabe und Zahlung um einen ganzen Monat. Die Januar-Erklärung wäre dann erst am 10. März fällig.

Der Haken: Monatliche Zahler müssen eine Sondervorauszahlung leisten. Diese beträgt ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres und ist bis zum 10. Februar fällig. Für vierteljährliche Zahler entfällt diese Pflicht.

Planung für die kommenden Monate

Die pünktliche Umsatzsteuerzahlung ist eine zentrale Sorgfaltspflicht. Wiederholte Verstöße können dazu führen, dass das Finanzamt gewährte Erleichterungen wie die Dauerfristverlängerung wieder entzieht.

Der nächste Stichtag steht bereits fest: Die Voranmeldung für Februar 2026 muss bis zum 10. März eingereicht und bezahlt sein. Eine vorausschauende Buchführung und digitale Tools helfen, die Fristen sicher einzuhalten.

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