Umsatzsteuer-Voranmeldung, Frist

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Frist für Januar endet am Dienstag

07.02.2026 - 01:53:12

Die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2026 muss bis zum 10. Februar elektronisch übermittelt werden. Verspätungen führen zu empfindlichen Säumnis- und Verspätungszuschlägen.

Für zahlreiche Unternehmen in Deutschland steht am kommenden Dienstag, dem 10. Februar, ein zentraler Steuertermin an. Dann endet die Frist für die Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Januar 2026. Eine pünktliche Übermittlung ist entscheidend, um teure Säumniszuschläge zu vermeiden.

Ein fester Termin im Finanzkalender

Der 10. eines Monats ist für viele Unternehmer ein wiederkehrender Stichtag. An diesem Datum müssen die Umsätze und Vorsteuerbeträge des Vormonats elektronisch an das Finanzamt gemeldet und die errechnete Zahllast beglichen werden. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist – im Februar ist das jedoch nicht der Fall. Die Konsequenzen bei Verspätung können empfindlich sein.

Grundsätzlich sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer zur Abgabe verpflichtet. Ausnahmen gelten nur für Kleinunternehmer und bestimmte befreite Berufsgruppen. Ob monatlich oder vierteljährlich gemeldet werden muss, hängt von der Höhe der Vorjahressteuer ab: Liegt diese über 9.000 Euro, ist die monatliche Abgabe Pflicht.

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Digitale Einreichung über ELSTER ist Standard

Die Übermittlung muss zwingend elektronisch über das Portal ELSTER (Elektronische Steuererklärung) erfolgen. Eine Papierabgabe ist nur in absoluten Härtefällen möglich. Die meisten Unternehmen nutzen heute kompatible Buchhaltungssoftware, die die Daten direkt aus der Finanzbuchhaltung überträgt – das spart Zeit und reduziert Fehler.

Nach der Anmeldung im System müssen die steuerpflichtigen Umsätze und die abziehbaren Vorsteuerbeträge eingetragen werden. ELSTER errechnet dann automatisch, ob eine Zahllast fällig wird oder ein Erstattungsanspruch besteht.

Teure Folgen bei Verspätung

Das Verpassen der Frist kann schnell ins Geld gehen. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 Prozent der angemeldeten Steuer festsetzen, maximal 25.000 Euro. Besonders bei wiederholten Verstößen ist mit einer Sanktion zu rechnen.

Hinzu kommen Säumniszuschläge, wenn die errechnete Steuer nicht rechtzeitig überwiesen wird. Die Abgabenordnung gewährt hier eine dreitägige Schonfrist: Die Zahlung muss also spätestens am 13. Februar auf dem Konto des Finanzamts eingehen, um als pünktlich zu gelten.

Mehr Luft durch Dauerfristverlängerung

Unternehmen, die regelmäßig unter Termindruck stehen, können eine Dauerfristverlängerung beantragen. Wird diese genehmigt, verschiebt sich die Abgabefrist um einen ganzen Monat. Die Voranmeldung für Januar 2026 wäre dann erst am 10. März fällig.

Diese Flexibilität hat einen Preis: Monatliche Zahler müssen eine Sondervorauszahlung leisten, die einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres entspricht. Diese wird am Jahresende mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet. Der Antrag auf Verlängerung für 2026 muss von Monatszahlern noch bis zum 10. Februar gestellt werden.

Der anstehende Termin ist nur der erste von vielen im Steuerjahr. Eine sorgfältige Planung und die Nutzung digitaler Tools sind für Unternehmer unerlässlich, um den Überblick zu behalten und unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

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