Umsatzsteuer, EUGH-Entscheidung

Umsatzsteuer: EUGH-Entscheidung droht Dienstleistern mit hohen Kosten

05.02.2026 - 03:22:12

Ein EuGH-Verfahren könnte formale Hürden für die Vorsteuererstattung im EU-Ausland verschärfen und zu finanziellen Verlusten führen. Gleichzeitig erhöhen neue digitale Regeln den Compliance-Aufwand.

Ein deutscher Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringt die Erstattung von Vorsteuern im EU-Ausland ins Wanken. Für Dienstleister könnte dies zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Die Entscheidung unterstreicht den wachsenden Druck auf Unternehmen, ihre digitalen Buchhaltungsprozesse lückenlos zu gestalten.

EuGH muss über formale Erstattungshürden entscheiden

Das Finanzgericht Köln hat dem EuGH eine grundsätzliche Frage vorgelegt: Wie streng dürfen die formalen Voraussetzungen für die Vorsteuer-Erstattung aus einem anderen EU-Land ausgelegt werden? Konkret geht es um das Verfahren, bei dem sich ein deutsches Unternehmen die in einem anderen Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer zurückholen kann – vorausgesetzt, es erzielt dort keine steuerpflichtigen Umsätze.

Die aktuelle Rechtsunsicherheit ist beträchtlich. Sollte der EuGH die Hürden bestätigen oder sogar erhöhen, drohen vielen international tätigen Firmen hohe, nicht erstattete Kosten. Jeder Formfehler in einer ausländischen Eingangsrechnung oder im Antrag selbst kann dann die Liquidität direkt belasten. Die Buchhaltung muss daher Belege für grenzüberschreitende Dienstleistungen mit äußerster Sorgfalt prüfen und archivieren.

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GoBD und E-Rechnung: Digitale Pflicht wird zur Norm

Unabhängig von diesem Fall verschärft sich der digitale Compliance-Rahmen kontinuierlich. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) bilden das Fundament. Sie wurden Mitte 2025 an die seitdem geltende E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich angepasst.

Für Dienstleister heißt das: Reine PDF-Rechnungen zwischen Unternehmen genügen nicht mehr. Gefordert sind strukturierte elektronische Formate, die eine automatisierte Verarbeitung erlauben. Die GoBD verlangen zudem eine lückenlose Verfahrensdokumentation für den gesamten Rechnungslebenszyklus. Investitionen in konforme Software und Mitarbeiterschulung sind damit keine Option mehr, sondern betriebswirtschaftlicher Standard.

Leistungsort digitaler Dienste: Neue Fallstricke ab 2026

Eine weitere wachsende Herausforderung ist die korrekte Bestimmung des Leistungsorts, besonders für digitale Angebote. Seit Anfang 2026 gelten differenziertere Regeln für Online-Veranstaltungen wie Webinare oder Streaming-Events. Entscheidend ist nun stärker die Unterscheidung zwischen live-interaktiven und rein automatisiert bereitgestellten Inhalten.

Ein Fehler bei der Ortbestimmung hat direkte Konsequenzen: falsche Rechnungen, fehlerhafte Steueranmeldungen und potenzielle Nachforderungen des Finanzamts. Dienstleister mit EU-weiten digitalen Angebote müssen daher präzise prüfen, ob sie sich im Land des Kunden steuerlich registrieren oder das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nutzen müssen. Ihre Buchhaltungssysteme müssen Kundendaten und Ansässigkeitsstaaten automatisiert korrekt verarbeiten.

Ausblick: Steigender Druck zur Schließung der Mehrwertsteuerlücke

Die Entwicklungen zeigen einen klaren Trend. Die Finanzverwaltungen in Deutschland und der EU nutzen Digitalisierung als Hebel, um die Mehrwertsteuerlücke zu schließen und die Überprüfung zu verschärfen. Der administrative Aufwand für Unternehmen steigt damit unweigerlich.

Neben der erwarteten EuGH-Entscheidung steht mit der endgültigen Anwendung von § 2b UStG ab 2027 die nächste regulatorische Hürde an. Diese Regel unterwirft wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand umfassend der Umsatzsteuer. Für Dienstleister wird es immer dringlicher, Prozesse zu überprüfen, Systeme up-to-date zu halten und frühzeitig steuerlichen Rat einzuholen. Nur so lassen sich kostspielige Fehler in diesem verschärften Umfeld vermeiden.

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