TVöD erlaubt freiwillige 42-Stunden-Woche
17.02.2026 - 17:01:12 | boerse-global.deBeschäftigte im öffentlichen Dienst können ihre Arbeitszeit jetzt freiwillig erhöhen. Seit Anfang 2026 gilt die neue „42-Stunden-Option“ im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Sie ist eine direkte Antwort auf den akuten Fachkräftemangel in Behörden und kommunalen Einrichtungen.
Die reguläre 39-Stunden-Woche bleibt davon unberührt. Die Aufstockung auf bis zu 42 Stunden ist eine zusätzliche, befristete Möglichkeit. Sie setzt die Zustimmung sowohl der Arbeitnehmerin als auch des Arbeitgebers voraus.
So funktioniert die neue Regelung
Die rechtliche Grundlage bildet der neu eingeführte § 6 Abs. 1a TVöD-AT. Die Vereinbarung unterliegt klaren Spielregeln:
- Freiwilligkeit ist Pflicht: Weder der Arbeitgeber noch die Beschäftigten können die Mehrarbeit einseitig durchsetzen. Eine schriftliche Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen ist zwingend.
- Befristet auf 18 Monate: Die Arbeitszeiterhöhung gilt zunächst für maximal eineinhalb Jahre. Eine Verlängerung um weitere 18 Monate ist möglich – aber nur im beidseitigen Einvernehmen.
- Extra-Geld für Extra-Stunden: Für die geleisteten Überstunden wird ein Zuschlag gezahlt. Seine Höhe orientiert sich an der Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe des Mitarbeiters.
- Jederzeit kündbar: Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende beendet werden. Das eigentliche Arbeitsverhältnis bleibt davon unberührt.
Die Option steht allen Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD offen, frühestens jedoch nach Ende der Probezeit.
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Warum braucht es diese Flexibilisierung?
Der Haupttreiber ist der gravierende Personalmangel. Hohe Pensionierungszahlen und tausende unbesetzte Stellen zwingen zu pragmatischen Lösungen. Die tarifvertragliche Option soll Personalengpässe überbrücken, ohne die grundlegende 39-Stunden-Norm aufzuweichen.
Die Gewerkschaften pochten in den Verhandlungen auf absolute Freiwilligkeit. Das Prinzip der doppelten Zustimmung soll jeden Zwang verhindern. Arbeitgeberverbände erhoffen sich mehr Attraktivität für den öffentlichen Dienst und eine gesteigerte Handlungsfähigkeit der Kommunen.
Rechtsexperten mahnen zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich entscheiden, mit wem sie eine solche Vereinbarung treffen. Die genaue Umsetzung wird in vielen Dienststellen durch Betriebsvereinbarungen geregelt.
Ein Sonderweg in der Arbeitszeitdebatte
Während die Diskussion über eine generelle Arbeitszeitverkürzung wie die 4-Tage-Woche läuft, geht der öffentliche Dienst einen anderen Weg. Die 42-Stunden-Option ist kein Paradigmenwechsel, sondern ein pragmatisches Werkzeug gegen den Personalmangel.
Die Debatte ist komplex: Beamtenverbände fordern seit Jahren eine Angleichung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte von 41 auf 39 Stunden. Gleichzeitig zeigen Statistiken Millionen unbezahlter Überstunden jährlich – ein Beleg für den Bedarf an transparenten und flexiblen Modellen.
Die neue Regelung ist Teil eines umfassenden Tarifpakets mit Laufzeit bis März 2027. Ihre Wirksamkeit und Akzeptanz soll nach einer gewissen Zeit evaluiert werden. Parallel laufen in anderen Bereichen, wie den Unikliniken, eigene Verhandlungen zur Arbeitszeit. Flexibilität wird zum zentralen Thema im Kampf um Fachkräfte.
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